Außerdem stimmten sie über Grundeinkommen und beschleunigte Asylverfahren ab

Schweizer stimmen für Präimplantationsdiagnostik

Veröffentlicht am 05.06.2016 um 16:38 Uhr – Lesedauer: 
Lebensschutz

Bern ‐ Damit dürfen künftig unter bestimmten Bedingungen Gentests an künstlich befruchteten Embryonen vorgenommen werden. Außerdem stimmten die Schweizer über ein Grundeinkommen und beschleunigte Asylverfahren ab.

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Für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik stimmten laut den Hochrechnungen rund 62 Prozent der Wähler. Damit dürfen künftig unter bestimmten Bedingungen Gentests an künstlich befruchteten Embryonen vorgenommen werden, bevor diese in die Gebärmutter einer Frau eingesetzt werden. Paare mit einer schweren Erbkrankheit und Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, dürfen die PID in Anspruch nehmen. Letztere könnten Embryonen vor der Einsetzung in den Mutterleib auf Chromosomenstörungen wie etwa das Down-Syndrom untersuchen lassen.

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Für die Beschleunigung der Asylverfahren stimmten nach den vorläufigen Zahlen 66 Prozent des Wahlvolks. Nach der neuen Regelung sollen die Verfahren jetzt binnen 140 Tagen abgeschlossen sein. Asylbewerber erhalten dafür vom Staat einen kostenlosen Rechtsbeistand. Kirchenvertreter begrüßten die Reform, weil sie die Zeit der Ungewissheit für die Betroffenen verkürze. 2015 wurden in der Schweiz rund 40.000 Asylanträge registriert.

Das Grundeinkommen lehnten laut den Hochrechnungen 78 Prozent der Wähler ab. Gemäß dem Konzept einer Volksinitiative sollte der Staat jedem erwachsenen Einwohner 2.500 Franken (knapp 2.260 Euro) pro Monat steuerfrei zahlen, unabhängig von seiner Nationalität. Pro Kind sollte der Staat 625 Franken (565 Euro) auf das Konto der Eltern überweisen.

Schweizer Bischofskonferenz bedauert Ja zur PID

Die katholische Schweizer Bischofskonferenz bedauerte das Ja zur PID. Das revidierte Gesetz gefährde den vollständigen Schutz des menschlichen Lebens, warnte deren Vorsitzender, der Lausanner Bischof Charles Morerod. "Die Anerkennung der vollen Würde jedes menschlichen Wesens, zuallererst des Schwächsten, ist wesentlich für eine gerechte Gesellschaft", sagte er. Mit Blick auf das neue Asylgesetz hielt die Kommission "Iustitia et Pax" der Bischofskonferenz fest, die angestrebten kürzeren Verfahren müssten zwingend von der unentgeltlichen Rechtsberatung begleitet sein. "Die konkrete Umsetzung dieser Vorgaben wird zeigen, wie ernst es uns ist, das Asylrecht als Grundrecht zu respektieren." (KNA)