Lexikoneintrag: P wie Prälat
Prälat, der
Lat. "der Vorgezogene"; 1. Titel für einen geistlichen Würdenträger, dem eine bestimmte Leitungsgewalt übertragen ist. So werden u. a. Ortsbischöfe und Inhaber von Ämtern in der Römischen Kurie als Prälaten bezeichnet. 2. Geistlicher Ehrentitel, den der Papst zumeist auf Antrag eines Diözesanbischofs verleihen kann. Die Anrede "Prälat" gilt für Päpstliche Ehrenprälaten (früher: Hausprälaten) und Apostolische Protonotare.