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Papst Franziskus hat das Kirchenrecht geändert. Ein großer Schritt für Frauen in der Kirche, sagen die einen. Der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke sieht es anders: Auch wenn es nun Lektorinnen und Akolythinnen geben darf – Gleichberechtigung sei das nicht.
Frauen dürfen jetzt auch als Lektorin beauftragt werden – was Papst Franziskus im Kirchenrecht geändert hat, scheint vielen in Deutschland schon lange vertraut. Was die Änderung genau bedeutet, erklärt die Kirchenrechtlerin Reinhild Ahlers im katholisch.de-Interview.
Schon jetzt gibt es in Rottenburg-Stuttgart Kirchengemeinden, die von Laien unter Aufsicht eines Priesters geleitet werden. Nach Jahren der Erprobung gibt es nun feste Regeln für die sogenannten "Pfarrbeauftragten".
Gutachten, Kommissionen, Beteuerungen – aber keine Gerechtigkeit für die Betroffenen. Auch nach mehr als zehn Jahren tritt die Missbrauchsaufklärung in der Kirche auf der Stelle. Nur eine unabhängige Aufklärung führt aus dem Dilemma, kommentiert katholisch.de-Redakteur Felix Neumann.
Lange hatten Kardinäle wenig zu befürchten: Nach einem erzwungenen Rücktritt vor 90 Jahren wurde kein Kardinal seines Amts enthoben. Dann kam es unter Franziskus Schlag auf Schlag: O'Brien, McCarrick und jetzt Becciu. Doch was bedeutet es eigentlich, die Kardinalswürde oder die damit verbundenen Rechte zu verlieren? Eine kirchenrechtliche Analyse.
In den letzten Jahren haben vermehrt Angehörige der katholischen Ostkirchen in Deutschland eine neue Heimat gefunden. Die Deutsche Bischofskonferenz hat nun eine Handreichung herausgegeben, die ganz konkrete Fragen klären soll.
Laut Kirchenrecht ist die Predigt in der Heiligen Messe Geistlichen vorbehalten. Dagegen gibt es schon seit Jahrzehnten Kritik. Doch im Zuge des Synodalen Wegs kommt neuer Schwung in die Debatte um die "Laienpredigt". Auch Bischöfe zeigen sich zunehmend offen dafür.
Papst Franziskus hat es Frauen ermöglicht, dauerhaft als Lektorin oder Akolythin beauftragt zu werden. Eine Revolution? Dagegen wendet sich der Münsteraner Liturgiker Clemens Leonhard – doch die Tür zur Frauenweihe sei damit auch nicht verschlossen.
Den Vatikan erst benachrichtigen, wenn sich ein Missbrauchsverdacht bestätigt hat? Der Kirchenrechtler Georg Bier hält dieses Prozedere nicht für rechtskonform. Denn die Meldepflicht bestehe unabhängig vom Ergebnis einer Voruntersuchung.
Immer noch hat das Internet keinen Schutzpatron – dabei gibt es Kandidaten. Erst am Samstag kam mit dem seligen Carlo Acutis einer dazu, der schon den Beinamen "Cyber-Apostel" trägt. Doch wie legt die Kirche eigentlich fest, für was Heilige zuständig sind? Und was bedeutet das?
Eine weltweit bereits lange bestehende Praxis hat Papst Franziskus nun rechtlich neu geregelt: Demnach können ganz "offiziell" Frauen das Amt einer Lektorin und Kommunionhelferin ausüben. Auch "beauftragte" Messdienerinnen sind jetzt möglich.
In den 1980er Jahren war er an einem Jungeninternat tätig und soll übergriffig geworden sein. Jetzt soll Pfarrer E. aus dem Klerikerstand entlassen werden. Das Erzbistum Köln wies Darstellungen zurück, Kardinal Woelki habe Rom nicht darüber informiert.
Wegen "methodischer Mängel" hatte das Erzbistum Köln ein Missbrauchsgutachten nicht veröffentlicht. Die beauftragte Kanzlei sieht die Kritik als substanzlos an – und bietet nun die Veröffentlichung an. Auf eigenes Risiko, ohne Gefahr für die Diözese.
2015 hat der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki von einem Missbrauchsfall erfahren. Doch er meldete ihn nicht nach Rom, wie es das geltende Recht anscheinend vorsah. Die Glaubenskongregation kommt nun aber zu einem anderen Schluss – den Kirchenrechtler Norbert Lüdecke nicht nachvollziehen kann. Ein Interview.
Dürfen Laien predigen? Die bisherige Vorschrift lautet: in Andachten ja, während der Messe nein. Der Kirchenrechtler Heribert Hallermann hält das nicht für zwingend und fordert die deutschen Bischöfe auf, den Papst um eine Sondererlaubnis zu bitten.
Nachdem ein Pfarrer aus dem Erzbistum Köln Aussagen von Kardinal Woelki kritisiert und dessen Rücktritt gefordert hat, drohen ihm nun Konsequenzen. Die "Verstöße" könnten "Maßnahmen nach sich ziehen", heißt es in einem Zeitungsbericht.
Für viele gehört es zur Trauer, für die Verstorbenen Messen feiern zu lassen. Seit alters her können dafür Messstipendien gestiftet werden. Die Regeln dafür hat das Erzbistum Freiburg nun reformiert – und eine Preiserhöhung festgelegt.
Der emeritierte Bochumer Professor für Kirchenrecht, Heinrich Reinhardt, ist tot. Der profilierte Kanonist und Ökumeniker prägte durch seine wissenschaftliche Arbeit und sein vielfältiges Engagement eine Generation an Kirchenrechtlern.
Viele Diskussionen über Macht und Gewaltenteilung in der Kirche drehen sich um Themen, die am Ende doch nur der Papst entscheiden kann. Dabei gäbe es auch andere, umsetzbare Wege – die Bischöfe bräuchten nur mehr Mut zur Transparenz, kommentiert Felix Neumann.
Am Montag hat der Papst Frauen "offiziell" als Lektorinnen und Kommunionhelferinnen zugelassen. Für Kardinal Schönborn ist damit ein fast 50 Jahre alter Wunsch wahr geworden. Er selbst habe schon bei der Amazonas-Synode auf das Problem hingewiesen.