Empfehlung an das Bundesgesundheitsministerium

Experten für Rezeptfreiheit

Veröffentlicht am 14.01.2014 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Die postkpotale Antibabypille PiDaNa.
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"Pille danach"

Berlin ‐ Der Expertenausschuss für Verschreibungspflicht hat sich dafür ausgesprochen, die Rezeptpflicht für die "Pille danach" aufzuheben. Die Erörterung habe keine medizinischen Argumente ergeben, die zwingend gegen eine Entlassung aus der Rezeptpflicht sprächen, teilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte am Dienstag in Bonn mit.

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Zugleich verwiesen die Experten auf die Bedeutung einer Beratung durch die Apotheken bei der Abgabe des Medikaments. Das Votum wird nun als Empfehlung an das Bundesgesundheitsministerium weitergeleitet. Dies kann dem Ausschuss folgen oder von dessen Einschätzung abweichen.

Als "Pille danach" wird umgangssprachlich ein hormonell wirksames Präparat zur Schwangerschaftsverhütung nach einem Geschlechtsverkehr bezeichnet. Die wirksamen Substanzen sind Levonorgestrel oder Ulipristal. Sie verzögern den Eisprung, eine Befruchtung der Eizelle soll so verhindert werden.

Bislang müssen sich Frauen in Deutschland, die eine Schwangerschaft nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr vermeiden wollen, das Präparat von einem Arzt verschreiben lassen. 2012 griffen die Mediziner nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums 396.000 Mal zum Rezeptblock. Von einer rezeptfreien Abgabe wäre nur das Präparat mit dem Wirkstoff Levonorgestrel betroffen. Nicht zur Debatte stehen die "Pille danach" mit dem erst 2009 zugelassenen Wirkstoff Ulipristal sowie die sogenannten Abtreibungspillen, die eine Abstoßung der befruchteten Eizelle auslösen.

Kardinal Joachim Meisner.
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Kardinal Joachim Meisner.

Bereits 2003 hatten sich die Sachverständigen in Bonn mit der "Pille danach" beschäftigt und eine Abgabe ohne Arztbesuch empfohlen. Eine entsprechende Änderung der "Arzneimittelverschreibungsverordnung" erfolgte unter der damaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) jedoch nicht.

Modifizierte kirchliche Position

Vor gut einem Jahr entflammte die Debatte über die "Pille danach" dann neu. Auslöser waren Presseberichte über eine Abweisung einer vergewaltigten Frau durch zwei katholische Kliniken in Köln. Behauptet wurde, Ärzte hätten die Behandlung verweigert, weil damit ein Beratungsgespräch über die "Pille danach" verbunden wäre. Der Kölner Kardinal Joachim Meisner entschuldigte sich später für den Vorfall und legte eine modifizierte kirchliche Position vor, der sich die katholischen deutschen Bischöfe auf ihrer Frühjahrsvollversammlung in Trier weitgehend anschlossen . Danach lässt die katholische Kirche das Präparat mit verhütender Wirkung nach einer Vergewaltigung zu.

In der Politik gab es in der vergangenen Legislaturperiode verschiedene Vorstöße der Oppositionsparteien, um eine Änderung der Verschreibungsverordnung zu erreichen. Zuletzt forderte der von SPD und Grünen dominierte Bundesrat im vergangenen November in einem Antrag, dass sich die Bundesregierung erneut mit einer solchen Änderung beschäftigen und die Rezeptpflicht abschaffen soll. Die "Pille danach" könne vor allem jungen Frauen helfen, ungewollte Schwangerschaften zu verhindern, so argumentierten die Antragsteller. Zugleich verwiesen sie auf Erfahrungen in den USA, Großbritannien und Schweden. Dort sei die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nach Zulassung der rezeptfreien Abgabe gesunken. (meu/KNA/dpa)