So wurde bei den strengen Fastenvorschriften geschummelt

Fünf Tricks zur Fastenzeit

Veröffentlicht am 02.03.2017 um 12:39 Uhr – Von Julia Martin – Lesedauer: 
Zwei flaschen des Doppelbockbiers aus der Andechser Brauerei.
Bild: © KNA

Bonn ‐ Die Kirche war in alten Zeiten einfallsreich, die strengen Fastenvorschriften zu umgehen. Es gibt viele Legenden, welche Tricks die Menschen anwendeten. Wir erklären, was eine Fischtaufe ist und warum Spanferkel in Klosterbrunnen nichts zu suchen hatten.

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Fleisch war traditionell in der Fastenzeit strengstens untersagt. Im Jahr 590 bestimmte Papst Gegor I., dass warmblütige Tiere nicht mehr auf den Tisch kommen durften. Später kamen noch Butter, Milch, Käse und Eier auf die Verbotsliste. Kurfürst Maximilian ging in Bayern im 17. Jahrhundert sogar soweit, dass er Verstöße mit dem Gefängnis bestrafte. Doch die Not machte vor allem die Ordensleute erfinderisch.

1. Im Wasser leben Fische

Seit dem Konstanzer Konzil (1414-1418) stand fest: Alles, was im Wasser lebt, wird als Fisch gezählt. Und Fische sind ja schließlich erlaubt. Somit kamen in der Fastenzeit neben Fischen auch Biber (wegen ihres geschuppten Schwanzes) und Fischotter auf den Tisch. Das soll angeblich fast zur Ausrottung der Tiere geführt haben. Es heißt, dass vor allem in Klöstern das "Leben unter Wasser" weit ausgedehnt wurde: Schweine wurden ertränkt und somit zu den "Wassertieren" gezählt. Diese Praxis führte der Legende nach dazu, dass es in einem barocken Benediktinerkloster dem Abt und Konvent untersagt war, "ein Spanferkel in den Klosterbrunnen zu schmeißen und es wieder herauszuziehen und als Fisch, als Wassertier auch in der Fastenzeit zu essen".

2. Die Fischtaufe

Die Mönche sollen es aber geschafft haben, auch diese Vorschrift zu umgehen. Es heißt, dass sie sogar drastische Methoden ergriffen haben. Der Legende nach soll sich ein Abt über einem Spanferkelbraten bekreuzigt und die Worte: "Baptisto te carpem (Ich taufe dich Karpfen)." gesagt haben.

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Video: © Bistum Passau

Ein Rundgang durch die Landesausstellung "Bier in Bayern" und Wissenswertes über klösterliche Braukunst.

3. Flüssiges bricht das Fasten nicht

Was wären die Mönche ohne ihr Bier? Das diente bei der schweren körperlichen Arbeit der Mönche früher vor allem zur Stärkung. Es schien unmöglich, 40 Tage lang darauf zu verzichten. Eine Lösung musste her! Warum also nicht den Papst persönlich fragen, ob Bier unter die Regel "Liquida non frangunt ieunum – Flüssiges bricht das Fasten nicht" falle. Dieser soll sie daraufhin um eine Probe des Getränks gebeten haben. Auf dem weiten Weg nach Rom soll das eigens gebraute "Fastenbier" natürlich verdorben sein. Bei der Verköstigung habe der Papst das "abscheuliche Gesöff eines Fastengetränkes würdig" erklärt. Seitdem ist das Bier in der Fastenzeit erlaubt. Fünf Liter Bier durfte ein Mönch angeblich in der Fastenzeit trinken – pro Tag. Bis heute gibt es in der Fastenzeit die Starkbieranstiche. Diese gehen auf die Paulaner-Mönche im Münchner Kloster Neudeck ob der Au zurück. Seit 1651 wurde dort zu Ehren des Ordensgründers im Frühjahr eine besondere Biersorte, das "Sankt-Vater-Bier" (später "Salvator-Bier") gebraut. Dort hat der heutige Starkbieranstich am Nockherberg seine Ursprünge.

4. Schokolade bricht das Fasten ebenfalls nicht

Achtung beim Süßigkeitenfasten: Schokolade ist seitens der Kirche erlaubt! Früher wurde diese ausschließlich in Klöstern produziert. Doch es war unklar, ob das Getränk "Xocoatl" aus der Frucht des Cacahatl vom Baum Cacahaquahuitl in der Fastenzeit erlaubt war. Im Konzil von Trient (1545) wurden strenge Fastenregeln noch einmal angemahnt. Doch die Schokolade stand in keiner Vorschrift. In Mexiko, ihrem Ursprungsland, stritt der Klerus deshalb mit dem Adel. Mexikanische Bischöfe schickten deshalb den Abgesandten Fra Girolamo di San Vincenzo im Jahr 1569 zu Papst Pius V., um eine Entscheidung bezüglich der Schokolade zu fordern. Dem Papst sagte der Geschmack nicht zu und er entschied: "Potus non frangit ieunium – Schokolade bricht das Fasten nicht". Anfang des 17. Jahrhunderts soll wegen der Schokolade sogar ein Streit zwischen Dominikanern und Jesuiten entbrannt sein. Seitdem die Süßigkeit in fester Form hergestellt werden konnte, sprachen sich die Dominikaner gegen die Süßspeise in der Fastenzeit aus. Doch der italienische Kardinal Francesco Brancaccio schaltete sich 1662 in den Zank ein und erlaubte die Schokolade. Glück gehabt.

Maultaschen
Bild: ©A_Lein/Fotolia.com

Maultaschen.

5. Ein gutes Versteck

Die Maultaschen, besonders in Schwaben beliebt, sollen ursprünglich aus dem Zisterzienserkloster Maulbronn kommen. Im Kloster erzählt man sich, dass ein Dieb gegen Ende der Fastenzeit seine Beute verloren hatte. Der Laienbruder Jakob fand den Sack mit einem großen Stück Fleisch beim Reisigsammeln. Der Verzehr war natürlich in der österlichen Bußzeit verboten. Und das gerade zu Hungerszeiten des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648). Was war also zu tun? Beim Zubereiten des Gründonnerstagmahles soll ihm die Idee gekommen sein: Er zerhackte das Fleisch und versteckten es vor dem lieben Gott. Doch nicht etwa an einem Ort, an dem die Mönche es nach der Fastenzeit herausholten, sondern mit Spinat in Nudelteig. Die Maultasche war erfunden. Die Mönche im Schwabenland sollen aber nicht die einzigen gewesen sein, die derartige "Verstecke" für das Fleisch fanden: Überliefert sind auch Brot- oder Strudelteig. Umgangssprachlich nennt man diese Speisen auch "Hergottsbescheißerle".

Strenge Fastenregeln "gelockert"

Mit dem zweiten Vatikanum hat sich vieles gelockert. Zwei Fast- und Abstinenztage sind geblieben. An Aschermittwoch und Karfreitag sind erwachsene Katholiken bis zum 60. Lebensjahr angehalten, nur eine volle Mahlzeit ohne Fleisch zu sich zu nehmen.  Auch Jugendliche ab 15 sollten auf Fleisch verzichten, brauchen aber nicht zu fasten.

Während bereits im Mittelalter Kranke, Schwangere, Ammen, Kleinkinder und alte Menschen vom Fasten ausgenommen waren, sind es heute auch Reisende, Menschen, die in Armut leben und verschiedene Berufsgruppen, wie Schwerstarbeiter, Wirte oder Busfahrer. In früheren Zeiten konnten sich Personen, Klostergemeinschaften oder Gemeinden mit dem "Butterpfennig" vom Fasten freikaufen.

Von Julia Martin