Weiter kein Gottesbezug in hessischer Verfassung

Auch künftig wird es keinen Gottesbezug in der hessischen Verfassung geben. Das hat sich am Montag vor der ersten Landtagsberatung über geplante Verfassungsänderungen abgezeichnet. "Nur die CDU und die beiden Kirchen setzen sich für die Aufnahme eines Gottesbezuges in einer neuen Präambel ein", betonte der CDU-Obmann der hessischen Enquetekommission zur Verfassungsreform, Christian Heinz. Die CDU werde daher keinen Einzelvorstoß unternehmen, weil sich die Regierungsfraktionen aus CDU und Grünen darauf verständigt hätten, nur solche Vorschläge zu unterstützen, die von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragen würden.
Ende November hatte die Enquetekommission 15 überparteilich unterstützte Änderungsvorschläge vorgelegt. Darunter sind die Streichung der in der Hessischen Verfassung vorgesehenen, jedoch aufgrund des grundgesetzlichen Verbots nicht mehr praktizierten Todesstrafe. Zudem sollen Volksbegehren und Volksentscheide durch niedrigere Quoren erleichtert sowie ein Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aufgenommen werden. Auch sollen Staatsziele wie Ehrenamt, Kultur, Infrastruktur und Nachhaltigkeit in die Verfassung aufgenommen werden. Die hessischen Bürger sollen demnach parallel zur Landtagswahl im Herbst 2018 direkt über die Verfassungsänderungen abstimmen können.
Der Vorschlag der Christdemokraten, im Vortext der Verfassung die Formulierung "In Verantwortung vor Gott und den Menschen sowie in Achtung vor der Freiheit des Gewissens" aufzunehmen, fand in der Kommission keine Unterstützung anderer Parteien. Im Juli hatte auch der Kieler Landtag sich knapp gegen eine Aufnahme des Gottesbezugs in die Verfassung Schleswig-Holsteins entschieden.
Aktuell gibt es in den Landesverfassungen von Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen einen Gottesbezug. Auch im Grundgesetz findet sich die Formulierung "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen". Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten sich damit klar von den Verfassungen der NS-Zeit und der Weimarer Republik absetzen. Keinen Gottesbezug hat dagegen die EU-Verfassung. (rom/KNA)