Das Bischöflich Münstersche Offizialat ist weltweit einzigartig

Vechta: Wo Münsters Bischof nicht zuständig ist

Veröffentlicht am 10.07.2018 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 
Kirche

Vechta/Bonn ‐ Das gibt es auf der Welt kein zweites Mal: Das Oldenburger Land ist zwar Teil der Diözese Münster. Dennoch hat der Münsteraner Oberhirte dort nur äußerst wenig zu sagen. Katholisch.de erklärt, warum.

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Hand aufs Herz: Können Sie die Begriffe "Offizial" und "Offizialat" erklären? Falls ja, gehören Sie wohl einer Minderheit an und sind Insider für den kirchlichen Sprachgebrauch. Für alle anderen ein kurzer Crashkurs: Als Offizialat wird in der katholischen Kirche für gewöhnlich das Kirchengericht eines Bistums bezeichnet. Dort spricht der Offizial, der Gerichtsvorsteher, im Namen des jeweiligen Ortsbischofs Recht. Zu den Tätigkeitsfeldern gehören die Erteilung von Dispensen, die Durchführung von Ehenichtigkeitsprozessen oder die Vorbereitung von Selig- und Heiligsprechungsverfahren. Soweit der Normalfall. Im Bistum Münster – und nur im Bistum Münster – haben die Begriffe aber noch eine andere Bedeutung. Denn dort existiert ein weltweit einmaliges kirchengeografisches Konstrukt: das "Bischöflich Münstersche Offizialat" – auch Offizialat Vechta genannt.

Wer eine Karte mit allen 27 deutschen (Erz-) Diözesen betrachtet, wird schnell feststellen, dass das Bistum Münster herausragt. Deutlich in zwei große Teile aufgespalten, zählt es zu den wenigen Diözesen, deren Fläche nicht zusammenhängt. Im Süden befindet sich der nordrhein-westfälische Teil mit Gebieten in Westfalen und am Niederrhein – mittendrin die Bischofsstadt Münster. Im Norden liegt der niedersächsische Teil der Diözese, der vom Höhenzug der Dammer Berge bis hinauf zur Nordseeinsel Wangerooge reicht. Eben dieser Münsteraner Nordteil wird als "Offizialatsbezirk Oldenburg" bezeichnet. Das Besondere: Das Gebiet ist nicht nur territorial vom Rest des Bistums abgetrennt, sondern wird auch getrennt verwaltet.

Der eigentliche Chef

Denn der eigentliche "Chef" der Exklave ist nicht etwa der Bischof von Münster, sondern ein mit bischöflicher Amtsgewalt ausgestatteter Weihbischof, der sogenannte Bischöfliche Offizial. Hinsichtlich seiner Befugnisse ist er einem Diözesanbischof nahezu gleichgestellt und leitet mit dem Bischöflich Münsterschen Offizialat eine eigene Verwaltungsbehörde, die einem Generalvikariat bzw. Ordinariat gleicht. Der Münsteraner Generalvikar ist somit für den Offizialatsbezirk Oldenburg nicht zuständig, obgleich eine enge Abstimmung zwischen Münster und Offizialat besteht. Sitz des Offizials und seiner Kirchenbehörde ist die 32.000-Einwohner-Stadt Vechta im Herzen Niedersachsens. Zur Dienstgemeinschaft der Behörde gehören derzeit rund 165 Mitarbeiter, die unter anderem für die Bereiche Seelsorge, Personal-, Schul- und Bauwesen Sorge tragen, kirchliche Stiftungen beaufsichtigen und kirchliche Einrichtungen verwaltungstechnisch unterstützen.

Bild: ©Johannes Hörnemann

Weihbischof Wilfried Theising ist Weihbischof im Bistum Münster und Offizial des Bischöflich Münsterschen Offizialats in Vechta.

Unabhängigkeit vom "Mutterbistum" besteht auch in finanzieller Hinsicht. Für den Offizialatsbezirk Oldenburg gilt – anders als für den Südteil der Diözese – das niedersächsische Kirchenvermögensverwaltungsgesetz; dort existiert eine eigene Kirchensteuergesetzgebung. Daher hat das Offizialat einen eigenen Haushalt und Kirchensteuerrat und verwaltet seine Finanzen vollkommen selbstständig, für die es jährlich einen Finanzbericht veröffentlicht.

Seit 2016 ist der Münsteraner Weihbischof Wilfried Theising Bischöflicher Offizial; er folgte auf Bischof Heinrich Timmerevers, der an die Spitze des Bistums Dresden-Meißen gewechselt war. Auch wenn der Offizial in Sachen Jurisdiktion und Finanzen weitgehend freie Hand hat, so bleibt letztlich immer eine gewisse Rückbindung an den Bischof von Münster. Dieser beruft und ernennt den Offizial, und beide stehen bezüglich aller wesentlichen Leitungsfragen im engen Austausch miteinander. Auch sind nicht sämtliche bischöflichen Vollmachten an den Offizial delegiert. So ist er zum Beispiel nicht zuständig für die Ernennung von Pfarrern und kann keine Pfarreien aufheben oder errichten, entscheidet nicht über die Profanierung von Kirchen und darf keine kirchlichen Gesetze erlassen, die das gesamte Bistum betreffen. Bemerkenswert: Die Möglichkeit einer Abberufung des Offizials durch den Bischof ist rechtlich nicht vorgesehen. Ebenfalls erlischt das Amt nicht mit dem Tod eines Münsteraner Oberhirten.

Geschichtlich gewachsen

Warum aber gibt es nun eigentlich diesen Münsteraner Sonderweg? Die Ursprünge des Offizialats Vechta liegen in der Zeit der Säkularisation. 1803 wurde das ehemalige Fürstbistum Münster aufgelöst. Als Folge des Wiener Kongresses kam es dann 1821 zur Neustrukturierung der deutschen Kirchenlandschaft. Dabei wurde das Gebiet des Herzogtums Oldenburg dem Bistum Münster zugeschlagen. Der protestantische Großherzog von Oldenburg sah es jedoch gar nicht gern, dass der katholische Bischof von Münster als "Ausländer" eine geistliche Oberhoheit über seinen Herrschaftsbereich innehaben sollte. Ideen für ein eigenes Bistum Oldenburg ließen sich nicht durchsetzen. Stattdessen wurde nach langen Verhandlungen mit einem Gesandten des Papstes das Amt des Bischöflichen Offizials errichtet. In der "Konvention von Oliva" von 1831 ist es vertraglich festgelegt.

Linktipp: Das Bistum Münster in zehn Zahlen

Am Mittwoch beginnt der 101. Deutsche Katholikentag. Gemeinsame Gastgeber des Treffens sind das ZdK und das Bistum Münster. Katholisch.de stellt die traditionsreiche Diözese in zehn Zahlen vor. (Artikel vom 6. Mai 2018)

Das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen aus dem Jahr 1965 bestätigte die Sonderregelung noch einmal: "Der in Niedersachsen liegende Teil des Bistums Münster (das ehemalige Land Oldenburg) bleibt als besonderer kirchlicher Verwaltungsbezirk bestehen, dessen Leitung der Bischof von Münster weiterhin einem ständigen Stellvertreter mit den diesem bisher zustehenden Befugnissen anvertraut." Seit 1973 ist der jeweilige Offizial zugleich immer Weihbischof im Bistum Münster.

Der "Moorpapst"

Kirchenrechtlich gehört das Offizialat Vechta mit Münster zur (nordrhein-westfälischen) Kirchenprovinz Köln. Da aber konkordatsgemäß niedersächsisches Recht gilt, kooperiert es in vielen Fragen eng mit den niedersächsischen Bistümern Hildesheim und Osnabrück sowie dem Erzbistum Hamburg. Im 5.440 Quadratkilometer großen Offizialatsbezirk Oldenburg leben heute rund 264.000 Katholiken. Bei etwa einer Million Einwohnern im Oldenburger Land entspricht das einem Katholikenanteil von 27 Prozent. Dabei gibt es in konfessioneller Hinsicht ein klares Süd-Nord-Gefälle: Während in den beiden südlichen Landkreisen Cloppenburg und Vechta – dem Oldenburger Münsterland – Katholiken einen Großteil der Bevölkerung ausmachen, leben sie im Norden in einer deutlichen Diasporasituation.

Immer wieder zieht es Kirchenrechtler aus aller Welt ins Oldenburger Land. Das Offizialat Vechta als einzigartiges kirchliches Verwaltungsgebilde dient ihnen als Besuchsziel und Forschungsobjekt. Während diese Experten den Begriff "Offizial" sicher im Schlaf erklären könnten, ist er den Oldenburger Katholiken offenbar zu sperrig: Mit Blick auf die landschaftlichen Gegebenheiten im hohen Norden nennen sie ihren Hirten liebevoll nur den "Moorpapst".

Von Tobias Glenz