USA: Imam darf bei Hinrichtung nicht dabei sein
Die katholischen Bischöfe in den USA kritisieren, dass ein Todeskandidat im Bundesstaat Alabama bei seiner Hinrichtung nicht von einem Imam begleitet werden durfte. Laut einem Bericht des Magazins "Crux" vom Montag argumentierte das Gefängnis, es sei ein Sicherheitsrisiko, wenn ein Externer bei der Hinrichtung im Raum sei. Christlichen Geistlichen wird die Anwesenheit in der Exekutionskammer jedoch in der Regel erlaubt.
Die US-Bischofskonferenz wendet sich in einer Stellungnahme sowohl gegen die Todesstrafe an sich als auch gegen die fehlende geistliche Begleitung: "Die Todesstrafe beleidigt die Menschenwürde" und die Kirche werbe schon lange dafür, sie weltweit abzuschaffen. Zusätzlich werde der Verurteilte noch weiter entwürdigt, indem ihm "die geistige Fürsorge in den letzten Momenten seines Lebens verweigert wurde". Das verstoße gegen die Verfassung der USA und die Gesetze Alabamas. Die Bischöfe führen weiter aus, dass diese "unwürdige Behandlung" Menschen aller Glaubensrichtungen verstöre: "Menschen verdienen es, im Tod von einem Glaubensbruder begleitet zu werden." Dabei verweisen sie auf Aussagen von Papst Franziskus: Dieser hatte während seiner Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate alle Gläubigen dazu aufgerufen, sich für die gleichberechtigte Würde aller Menschen einzusetzen.
Betroffen in dem Fall war Domineque Ray. Er wurde 1995 wegen Vergewaltigung und Mord einer 15-Jährigen zum Tode verurteilt. Nachdem das Gefängnis die Anwesenheit eines Imams abgelehnt hatte, wurde sie von einem Berufungsgericht erlaubt. Der Oberste Gerichtshof stützte wiederum die Haltung des Gefängnisses. Bei der Hinrichtung am 7. Februar durfte der Imam nur im Nebenraum hinter einer Glasscheibe anwesend sein.
Die Todesstrafe ist in den USA auf dem Rückzug: 2018 gab es weniger als 30 Hinrichtungen und 50 Verurteilungen zum Tod. Beides sind Tiefstwerte. In den Strafgesetzen von 20 der 50 US-Bundesstaaten gibt es die Todesstrafe nicht mehr. Zuletzt hatte der Distrikt Washington sie 2018 abgeschafft. (cph)