Bund spricht von positivem Signal

Zahl der Kirchenasyl-Fälle stark zurückgegangen

Veröffentlicht am 22.02.2019 um 13:43 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Im vergangenen Jahr wurden die Regeln für das Kirchenasyl verschärft. Flüchtlinge können nun auch nach 18 Monaten noch abgeschoben werden. Die Zahl der Fälle ist seitdem stark zurückgegangen. Das Innenministerium wertet das als Erfolg.

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Die Zahl der Fälle von Kirchenasyl in Deutschland ist seit Mitte des vergangenen Jahres stark zurückgegangen. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Die Innenminister von Bund und Ländern hatten im Juni vergangenen Jahres eine Verschärfung der Praxis beim Kirchenasyl beschlossen.

Laut Antwort des Ministeriums gab es seit Januar 2017 monatlich jeweils etwa zwischen 100 und 170 neue Fälle, im vergangenen Juli sogar 204. Im vergangenen August wurden dann nur 57 registriert. Auch in den folgenden Monaten gab es monatlich nur jeweils 50 neue Fälle, im vergangenen Januar war der Tiefstand von 47 erreicht.

Eine Ministeriumssprecherin sprach am Freitag von einem "positiven Signal". Die Sprecherin der Grünen für Flüchtlingspolitik, Luise Amtsberg, betonte dagegen, die restriktivere Politik führe "zu einer massiven Verunsicherung bei den Kirchengemeinden".

Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften Asylbewerber auf, die von Abschiebung bedroht sind. Sie verstoßen damit nach einhelliger Rechtsauffassung gegen geltendes Recht. Eine 2015 veröffentlichte Handreichung der katholischen Bischöfe spricht vom Kirchenasyl als letzter Möglichkeit ("ultima ratio") und mahnt zu einem sehr sorgfältigen Umgang mit diesem "kostbaren Gut". Es handle sich um eine "Form des gewaltlosen zivilen Ungehorsams".

Gemeinden gehen maßvoll mit Kirchenasyl um

Die Mehrzahl der Schutzsuchenden sind zudem sogenannte Dublin-Fälle, die eigentlich in das EU-Ersteinreiseland zurückgeschickt werden müssten, um dort Asyl zu beantragen. Läuft jedoch die Überstellungsfrist - bislang sechs Monate - ab, ist Deutschland für den Asylantrag zuständig.

2015 hatten sich die Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zudem auf eine neue Form der Zusammenarbeit bei Fällen von Kirchenasyl geeinigt. Kirchen und Bamf benannten Ansprechpartner, um Härtefälle zu prüfen. Seit August 2018 kann die Überstellungsfrist auf 18 Monate verlängert werden, wenn die Gemeinden bestimmte Vorgaben nicht einhalten.

Amtsberg betonte weiter, bei der geringen Zahl der Kirchenasylfälle von Missbrauch oder ähnlichem zu sprechen, wie es die Bundesregierung wiederholt getan habe, sei bodenlos. Die Kirchengemeinden gingen offensichtlich maßvoll mit dem Kirchenasyl um. Sie seien verunsichert und hätten in einzelnen Fällen sogar Strafverfolgung zu befürchten. (KNA)