Verurteilter soll 15.600 Franken Geldstrafe zahlen

Schweizer Ex-Generalvikar wegen übler Nachrede verurteilt

Veröffentlicht am 23.08.2020 um 09:41 Uhr – Lesedauer: 

Luzern/Zürich ‐ Wegen übler Nachrede ist der frühere Generalvikar für die Urschweiz, Martin Kopp, zu einer Geldstrafe von 15.600 Franken verurteilt worden. Kopp bestreitet allerdings, die Aussagen, um die es in dem Verfahren ging, gemacht zu haben.

  • Teilen:

Der frühere Generalvikar für die Urschweiz, Martin Kopp, ist von einem Kantonsgericht wegen übler Nachrede schuldig gesprochen worden. Zu der Verhandlung am Freitag sei er wegen eines Seelsorge-Termins nicht erschienen und daraufhin zu einem Bußgeld von 1.600 Franken (ca. 1.490 Euro) sowie einer "bedingten Geldstrafe" von 15.600 Franken (ca. 14.500 Euro) verurteilt worden, berichtete die "Luzerner Zeitung" (Samstag).

Vorwürfe stammen aus dem Jahr 2016

Kopp sagte dem Portal kath.ch, wegen Ferienabwesenheit habe er erst am vergangenen Montag das Datum der Verhandlung vor dem Obwaldner Kantonsgericht erfahren. Zu diesem Zeitpunkt sei der Termin mit den Eltern eines tödlich verunglückten jungen Mannes bereits festgesetzt gewesen. Laut der "Luzerner Zeitung" hatte das Nichterscheinen vor Gericht dann automatisch die Verurteilung "in Rechtskraft" zur Folge. Kopp sagte gegenüber kath.ch, er werde dies nicht akzeptieren.

Die Vorwürfe wegen übler Nachrede stammen vom ehemaligen Pfarrer von Kerns, Patrick Mittermüller. Kopp soll 2016 angeblich problematische Äußerungen über ihn gemacht haben, die in der "Luzerner Zeitung" abgedruckt wurden. Hintergrund ist der Zeitung zufolge die Abwahl von Mittermüller durch die Kirchgemeindeversammlung im Jahr 2016.

Kopp bestreitet die Aussagen

Der Pfarrer von Kerns soll zuvor über längere Zeit nicht mehr zur Arbeit erschienen sein. Gegen seine Abwahl ging er mit einer Beschwerde an den Obwaldner Regierungsrat vor. Im diesem Zusammenhang soll Kopp dem entlassenen Pfarrer vorgeworfen haben, die Beschwerde eingereicht zu haben, um "noch möglichst viel Geld machen" zu können. Kopp bestritt im Gespräch mit kath.ch, diese Aussagen gegenüber der Zeitung gemacht zu haben. Er selbst war damals noch Generalvikar für die Urschweiz im Bistum Chur.

Der entlassene Geistliche stellte gegen Kopp einen Strafantrag wegen übler Nachrede. Das daraufhin eingeleitete Verfahren stellte die Obwaldner Staatsanwaltschaft 2017 ein. Nach einer Beschwerde Mittermüllers erhielt Kopp jedoch von der Behörde einen Strafbefehl. Der Beschuldigte beschritt daraufhin den Rechtsweg. (stz/KNA)

23.08.2020, 16:51 Uhr: Korrektur der Währungsumrechnung in Euro