Kein Verfahren?
Gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) betonte Frombach, der Ausgang des Verfahrens sei weiter offen. Der Berliner "Tagesspiegel" hatte zuvor gemeldet, das Amtsgericht Hamburg wolle das Verfahren gegen den Limburger Bischof gegen eine Geldauflage einstellen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst beantragt, weil er im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben haben soll.
Archivnummer: KNA_258670
Im Kern geht es in dem Gerichtsstreit um die Umstände eines Flugs des Bischofs und seines ehemaligen Generalvikars Franz Kaspar im vergangenen Jahr nach Indien. In einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Hamburger Landgericht hatte der Bischof bestritten, gegenüber einem "Spiegel"-Redakteur den Erste-Klasse-Flug geleugnet zu haben. In einem Video-Mitschnitt des Gesprächs bestreitet der Bischof den Flug jedoch mit den Worten "Business-Class sind wir geflogen". In der Folge erstatteten drei Privatpersonen Strafanzeige gegen den Bischof, weil er in der eidesstattlichen Erklärung nicht die Wahrheit gesagt habe.
Seit Monaten steht der Limburger Bischof wegen der gerichtlichen Auseinandersetzungen, aber auch wegen seines Führungsstils und den explodierenden Kosten für das neue Diözesane Zentrum auf dem Limburger Domberg unter Druck. Wie kürzlich bekannt geworden war, wird der Bau rund 31 Millionen Euro kosten: ursprünglich geplant war ein einstelliger Millionen-Betrag. Aufgrund der Entwicklungen hatte Papst Franziskus in der vergangenen Woche Tebartz van-Elst auf unbestimmte Zeit beurlaubt . Seit vergangenem Montag leitet der neue Generalvikar des Bistums, Wolfgang Rösch , kommissarisch die Amtsgeschäfte in Limburg (gho/dpa/KNA).
