Erzbistum Freiburg will Compliance-Schulungen verbessern

Finanzielle Unregelmäßigkeiten: Strafbefehle gegen Pfarrer

Veröffentlicht am 08.01.2021 um 15:58 Uhr – Lesedauer: 

Bonndorf ‐ Seit Jahren beschäftigen finanzielle Unregelmäßigkeiten in einer Seelsorgeeinheit im Südschwarzwald die Gerichte. Mit Strafbefehlen wegen Untreue gegen zwei Priester könnte der Vorgang nun ein Ende finden – einer hat ihn bereits akzeptiert.

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Gegen zwei ehemalige Pfarrer der Seelsorgeeinheit Bonndorf-Wutach (Erzbistum Freiburg) wurden Strafbefehle wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten verhängt. Wie die Badische Zeitung (BZ) am Donnerstag berichtete, habe einer der Priester den Strafbefehl akzeptiert. Ob der andere betroffene Priester Einspruch eingelegt hat, sei noch nicht bekannt. Beide Priester sind nicht mehr in der Seelsorgeeinheit tätig. Die Strafbefehle wurden bereits im November 2020 nach Abschluss der zweijährigen Ermittlungen verhängt. Insgesamt sind nach Informationen der BZ Verfahren gegen vier Mitarbeiter der Seelsorgeeinheit eingeleitet worden. Auch gegen Mitglieder von Pfarrgemeinde- und Stiftungsrat waren demnach Anzeigen eingegangen.

Gegenüber katholisch.de bedauerte eine Sprecherin des Erzbistums, dass in dem Fall "ganz offensichtlich Vorgaben, die schon seit vielen Jahren bestehen, von mehreren Beteiligten nicht konsequent umgesetzt und angewandt wurden". Als Konsequenz würden Compliance-Schulungen verstärkt werden mit dem Ziel, "die Akzeptanz und Einhaltung von Vorgaben durch das Verstehen der Sinnhaftigkeit von Regelungen bei allen Beteiligten zu erhöhen".

Im Jahr 2018 waren durch eine Überprüfung des Rechnungshofs des Erzbistums Freiburg finanzielle Unregelmäßigkeiten in der Seelsorgeeinheit aufgefallen. Vermutet wurde ein Schaden in bis zu fünfstelliger Höhe. Die beiden Priester räumten Versäumnisse in ihrer Amtsführung ein und hatten nach Abschluss eines kirchenrechtlichen Verfahrens ihr Bedauern zum Ausdruck gebracht und angekündigt, sich am Ausgleich des finanziellen Schadens zu beteiligen. Das Verfahren endete nach Auskunft der Erzdiözese mit einem Strafdekret und der Feststellung, "dass sich die Geistlichen in je zwei Tatkomplexen des Setzens/Unterlassens einer Handlung aus schuldhafter Nachlässigkeit zu fremden Schaden schuldig gemacht haben". Nähere Angaben zu den zulasten gelegten Verfehlungen machte das Erzbistum nicht. (fxn)