Jede liturgische Verwendung untersagt

Landeskirche verbietet Nutzung von Glocken und Kelchen mit NS-Symbolik

Veröffentlicht am 01.04.2022 um 17:35 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Wie sollen Kirchengemeinden mit einer Glocke umgehen, die ein Hakenkreuz zeigt? Was passiert mit einem Kelch mit Nazi-Symbolik? Um diese Fragen geht es in nun erlassenen Regeln der evangelischen Landeskirche in Berlin und Brandenburg.

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Kirchenglocken, Abendmahlskelche und andere liturgische Gegenstände mit judenfeindlichen, rassistischen oder nationalsozialistischen Darstellungen dürfen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) künftig nicht mehr in Gottesdiensten benutzt werden. Ein entsprechendes Kirchengesetz beschloss die Landessynode am Freitag.

Anlass für das Gesetz boten die in den letzten Jahren in verschiedenen Landeskirchen immer wieder aufgefundenen Glocken mit NS-Symbolik. "Der Umgang mit solchen Gegenständen muss geklärt sein, ganz gleich, wie viele Jahrzehnte seit dem Nationalsozialismus vergangen sind", sagte das Mitglied der Kirchenleitung, Martin Müller-Follert. Dabei könne es nur um eine "Herauslösung aus dem liturgischen Gebrauch" und eine pädagogische oder museale Aufarbeitung gehen. Pröpstin Christina-Maria Bammel sagte, mit dem Kirchengesetz wolle man eine verbindliche Regelung schaffen, um Kirchengemeinden, die zufällig solche Gegenstände fänden, nicht allein zu lassen.

Andere evangelische Landeskirchen haben bereits ähnliche Regelungen erlassen. So entschloss sich die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland 2019 dazu, Glocken mit Nazi-Symbolen nicht mehr läuten zu lassen. Die Jüdische Landesgemeinde hatte die Entscheidung damals ausdrücklich begrüßt. (rom/KNA)