Papst-Verbot für alle Weihen im Bistum Frejus-Toulon

Bischof löst benediktinische Gemeinschaft wegen unerlaubter Weihen auf

Veröffentlicht am 21.06.2022 um 12:26 Uhr – Lesedauer: 

Toulon ‐ Das Bistum Frejus-Toulon kommt nicht aus den Schlagzeilen: Nachdem Papst Franziskus dem Bischof alle Weihen untersagt hat, verbietet dieser nun eine benediktinische Gemeinschaft. Die hatte unerlaubt einen Priester und einen Diakon weihen lassen.

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Der Bischof von Frejus-Toulon, Dominique Rey, hat einer traditionalistischen benediktinischen Gemeinschaft in seinem Bistum die Anerkennung als öffentlicher kanonischer Verein entzogen. Wie die französische Zeitung "La Croix" am Montag berichtete, hat Rey die Vereinigung "Monastère Saint-Benoît" mit einem auf den 10. Juni datierten Dekret aufgelöst. Das Dekret ist nicht öffentlich verfügbar, liegt "La Croix" laut eigenen Angaben aber vor. Zuvor waren bereits zwei Mitglieder der Gemeinschaft von der Ausübung ihres priesterlichen Dienstes suspendiert worden, nachdem bekannt wurde, dass im April in der Gemeinschaft unerlaubt Diakonen- und Priesterweihen vorgenommen wurden.

Dem Dekret zufolge sei die Vereinigung aufgelöst worden, nachdem die unerlaubten Weihen bekannt wurden und die Mitglieder der Gemeinschaft sich geweigert hatten, die Identität des Weihespenders zu verraten. Auch ein Gespräch mit dem Bischof sei verweigert worden. Aufgrund des "hartnäckigen Ungehorsams" habe Bischof Rey beschlossen, den erst 2019 errichteten kanonischen Verein aufzulösen. Außerdem zog er die Erlaubnis zur Errichtung einer Kapelle zurück. Das Kirchenrecht sieht vor, dass ohne die Erlaubnis des zuständigen Bischofs oder Oberen Geweihte "ohne Weiteres von der empfangenen Weihe suspendiert" sind (can. 1388 § 1 CIC).

Der Vorsteher der Gemeinschaft, der australische Priester Alcuin Reid, wurde von Rey 2009 in seinem Bistum aufgenommen. Seither leitet er dort die ihrer Selbstbeschreibung nach "internationale und englischsprachige monastische Gemeinschaft" des "Monastère Saint-Benoît" in Brignoles im Departement Var, die nach der Benediktsregel lebt und die vorkonziliare Liturgie feiert. Nach Informationen von "La Croix" hatte die Erzdiözese Melbourne, aus der Reid stammt, vor der Aufnahme gewarnt.

Gemeinschaft hatte Weihen selbst öffentlich gemacht

Mitte Mai hatte die Gemeinschaft die unerlaubten Weihen öffentlich gemacht und sich dabei auf einen geistlichen Notstand berufen. Ein "ranghoher Geistlicher in voller Gemeinschaft mit dem Heiligen Stuhl" habe an einem Ort "abseits der Öffentlichkeit und außerhalb von Frankreich" einen Diakon und einen Priester geweiht. Anschließend sei der Bischof sofort informiert worden. "Wir haben in gutem Glauben gehandelt, wenn auch notgedrungen außerhalb der kanonischen Normen, und trotz allem möchten wir in guter Beziehungen und in Gemeinschaft mit unserem Bischof, seinen Nachfolgern und der Diözese bleiben", so die Mitteilung weiter.

Anfang Juni hatte der Vatikan alle im Bistum geplanten Priester- und Diakonenweihen  ausgesetzt. Gründe sind nicht bekannt, Medien vermuteten Mängel in der Ausbildung oder Eignung der Kandidaten. Die Diözese Frejus-Toulon weiht regelmäßig überdurchschnittlich viele Diakone und Priester. Mehrere Vatikanbehörden hätten sich nach Informationen von "La Croix" nach einer Visitation des Bistums durch den  Erzbischof von Marseille und designierten Kardinal Jean-Marc Aveline für eine "Umstrukturierung des Priesterseminars" und eine veränderte "Aufnahmepolitik der Diözese" ausgesprochen.

Ebenfalls ohne Angabe von Gründen hatte Papst Franziskus in einem Reskript in der vergangenen Woche das Ordensrecht verschärft und weiter zentralisiert. Die Anerkennung von öffentlichen kanonischen Vereinen, die auf eine Ordensgründung abzielen, bedarf seitdem der Genehmigung des Ordensdikasteriums. Grundsätzlich liegt die Anerkennung diözesaner Vereine in der Kompetenz des Ortsbischofs. Ein öffentlicher kanonischer Verein erfüllt eine kirchenamtliche Sendung, handelt im Namen der Kirche und ist daher an die Weisungen der zuständigen kirchlichen Autorität gebunden. Die neuerliche Verschärfung steht in Kontinuität mit einer weiteren Änderung des Ordensrechts 2020, die die Anerkennung von Orden und Gemeinschaften diözesanen Rechts von der Genehmigung Roms abhängig machte. Damals war die Maßnahme mit der Eindämmung einer "schädlichen Aufsplitterung" begründet worden. Die kanonische Errichtung einer neuen Gemeinschaft gehe "über den alleinigen diözesanen Bereich hinaus" und mache ihn "für den weiteren Horizont der Weltkirche relevant", so das Motu Proprio "Authenticum Charismatis". (fxn)