Mittel sollen "besonders betroffenen Menschen" zugutekommen

Kirchen wollen Steuereinnahmen aus Energiepreispauschale spenden

Veröffentlicht am 24.08.2022 um 16:04 Uhr – Lesedauer: 

Bonn/Hannover ‐ Das Steuerentlastungsgesetz sieht eine Energiepreispauschale für Beschäftigte vor. Dies ist einkommensteuerpflichtig – daher fällt dafür auch Kirchensteuer an. Die beiden großen Kirchen in Deutschland wollen jedoch keine Profite daraus ziehen.

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Die beiden großen Kirchen in Deutschland wollen keine Profite aus der Energiepreispauschale ziehen. Die daraus resultierende höhere Kirchensteuer soll den von der Energiepreiskrise besonders betroffenen Menschen zugutekommen, teilten die katholische Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) am Mittwoch in Bonn und Hannover mit. Eine entsprechende Empfehlung hätten die Verantwortlichen an die für die Verwendung des Kirchensteueraufkommens zuständigen Gremien in den (Erz-)Diözesen und Landeskirchen gegeben.

"Der evangelischen und der katholischen Kirche ist es ein Anliegen, die im Zuge der Energiepreispauschale zusätzlich entstehende Einnahme aus der Kirchensteuer zur Unterstützung der von der Energiepreiskrise besonders betroffenen Menschen zu verwenden", heißt es in der gemeinsamen Presseerklärung. Das solle unbürokratisch geschehen. Die Mittel sollten über soziale Projekte oder Initiativen vor Ort den Menschen zugutekommen.

Das am 27. Mai in Kraft getretene Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht neben steuerlichen Entlastungsmaßnahmen die sogenannte Energiepreispauschale vor. Sie beläuft sich auf 300 Euro und soll eine Entlastung für die Menschen schaffen, die durch die aktuelle Energiepreisentwicklung stark belastet sind. Beschäftigte sollen sie in den überwiegenden Fällen im September 2022 über die Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Die Pauschale ist zwar sozialabgabenfrei, aber einkommensteuerpflichtig. Da die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben wird, führt das automatisch dazu, dass damit bei Kirchenmitgliedern auch mehr Kirchensteuer anfällt. (KNA)