Brisante Themen
Daneben stimmt der Bundesrat auch über die Gesetze zur vertraulichen Geburt und zur härteren Bestrafung von weiblicher Genitalverstümmelung ab. Zudem berät die Länderkammer über einen Entschließungsantrag zur Abschaffung der Rezeptpflicht für die "Pille danach".
Damit sich der Bundesrat noch bei der aktuellen Sitzung mit dem Gesetz zur steuerlichen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften befassen kann, hatte der Bundestag diesen um eine Fristverkürzung gebeten. Die Parlamentarier hatten die Regelung erst in der vergangenen Woche verabschiedet; eigentlich sind mindestens drei Wochen von der Verabschiedung im Bundestag bis zur Beratung im Bundesrat vorgesehen. Die Schnelligkeit des Verfahrens erklärt sich auch dadurch, dass mit den neuen Regelungen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden soll.
Ehegattensplitting rückwirkend bis 2001 wirksam
Mit der Gesetzesänderung werden Verheiratete und eingetragene Lebenspartner künftig bei der Einkommenssteuer gleich behandelt. Auch die sogenannten Homo-Ehen profitieren damit künftig vom Ehegattensplitting. Für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle sind die Vorschriften rückwirkend ab dem Jahr 2001 wirksam, dem Jahr, in dem das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft trat.
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Mit der Regelung zur vertraulichen Geburt will der Gesetzgeber riskante heimliche Geburten oder Kindstötungen vermeiden. Der Bundesrat hatte sich bereits vor zwei Monaten damit beschäftigt und Änderungen angemahnt. In der überarbeiteten Form passierte das Gesetz vor einen Monat den Bundestag. Es regelt, dass Frauen, die sich in einer Konfliktsituation befinden, nun in einem Krankenhaus entbinden können, ohne unmittelbar ihre Identität preiszugeben. Diese wird vertraulich erfasst und in einem Briefumschlag verschlossen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben aufbewahrt. Die Kinder können die Daten dann mit Vollendung des 16. Lebensjahres einsehen.
Beim Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung setzt der Bundestag auf härtere Strafen. Der Bundesrat stimmt über das entsprechende Gesetz ab, nach dem das grausame Ritual erstmals als Straftatbestand mit bis zu 15 Jahren geahndet werden kann. Bislang gilt eine solche Verstümmelung bislang als schwere Körperverletzung und kann mit einer Haft von maximal zehn Jahren bestraft werden.
Antrag zur "Pille danach" kommt nicht mehr ins Parlament
Zudem gibt es einen Entschließungsantrag zur "Pille danach". Die Länder Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen wollen die Rezeptpflicht dafür aufheben. Entsprechende Anträge der SPD und der Linkspartei waren im Bundestag gescheitert. Ziel der Länder ist es, dass das Notfallkontrazeptiva vor allem für junge Frauen leichter zugänglich wird. Dazu soll die Bundesregierung die Verschreibungspflicht der "Pille danach" aufheben und sicherstellen, dass es dabei nicht zu Verschlechterungen bei der Kostenübernahme kommt.
In das Parlament wird der Antrag in dieser Legislaturperiode aber nicht mehr kommen: Die letzte Sitzung fand am vergangenen Freitag statt. Über eine rezeptfreie Abgabe der "Pille danach"können die Parlamentarier dann allenfalls im neuen Bundestag streiten.
Von Birgit Wilke (KNA)