Fragen und Antworten rund um die Bestattung

Bestattung

Veröffentlicht am 01.01.2015 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Ein Sarg mit Sargschmuck steht in der Begräbniskapelle.
Bild: © KNA
Bestattung

Bonn ‐ Wer hilft, welche Vorkehrungen kann man treffen und was ist möglich? Katholisch.de beantwortet häufige Fragen rund um das Thema Bestattung und christliche Patientenverfügung.

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Wer kann mir bei den vielen Formalitäten helfen, die nach dem Tod eines Angehörigen getätigt werden müssen?

Ein wichtiger Ansprechpartner nach einem Todesfall ist das Bestattungsunternehmen. Die Mitarbeiter haben meist einen großen Erfahrungsschatz und können sich in die Situation der Angehörigen hineinversetzen. Die Bestatter wissen genau, welche formellen Hürden in der konkreten Situation genommen werden müssen und kümmern sich um alle wichtigen Vorbereitungen für die Bestattung.

Ich möchte nach meinem Tod eine Beisetzung in einem Urnengrab. Ist das kirchlich erlaubt?

Die normale Form der Bestattung ist aus kirchlicher Sicht das Begräbnis des Leichnams in einem Sarg. Dennoch ist auch die Einäscherung des Leichnams gestattet. Allerdings darf die Einäscherung nicht geschehen, wenn Sie damit die Auferstehung des Leibes in Frage stellen wollen.

Der Verstorbene war eine besondere Person für viele Menschen. Kann man bei der Gestaltung der Trauerfeier mitwirken, damit das Leben des Verstorbenen individuell gewürdigt werden kann?

Vor einer Bestattung führt der Pfarrer mit den Angehörigen meist ein Vorgespräch, um etwas über den Verstorbenen zu erfahren und die Formalitäten für die Trauerfeier zu besprechen. Hier besteht immer die Möglichkeit, auch persönliche Elemente in die Trauerfeier einzubinden. Vor allem eine kurze Schilderung des Lebensweges des Verstorbenen hilft dem Pfarrer bei der Erstellung der Trauerrede. So kann er wichtige Lebensstationen hervorheben und das Leben des Verstorbenen angemessen würdigen.

Welche Vorkehrungen sollte ich schon zu Lebzeiten bezüglich meines eigenen Todes treffen?

Es gibt eine große Zahl an Dingen, die Sie schon vor Ihrem Tod regeln können und sollten. Einer der wichtigsten Punkte ist das Testament. Hier können Sie viele Regelungen treffen, die nach Ihrem Tod Geltung haben sollen. Dabei muss es nicht nur um die Aufteilung des Vermögens gehen, sondern Sie können beispielsweise auch Regelungen für Ihre Bestattung treffen. Heutzutage haben viele Menschen auch eine Patientenverfügung. Hier sollte allerdings Vorsicht geboten sein, da viele Verfügungen in der konkreten Situation nicht wirksam sind und aus christlicher Perspektive teilweise abzulehnen sind. Die Deutsche Bischofskonferenz bietet auf ihrer Homepage (www.dbk.de) eine christliche Patientenverfügung mit vielen Hinweisen und Ratschlägen an, die Sie sich in Druckform bestellen oder auch direkt herunterladen können. Neben den vielen rechtlichen Regelungen sollten Sie aber vor allem auch das Gespräch mit Ihren Angehörigen suchen und frühzeitig über Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich Ihres Todes und Ihrer Bestattung sprechen. So können Sie vermeiden, dass es nach Ihrem Tod zu Unsicherheiten aufseiten Ihrer Angehörigen kommt.