Vatikan hatte Sanktionen wegen Ungehorsam gebilligt

Bischof Jung nennt Bedingungen für Rückkehr von suspendiertem Diakon

Veröffentlicht am 20.11.2023 um 11:51 Uhr – Lesedauer: 

Würzburg ‐ Im Konflikt um Diakon Reinhold Glaser hofft der Würzburger Bischof Franz Jung auf einen Neuanfang. Nach der Suspendierung streckt der Oberhirte seine Hand aus. Auch erste personelle Veränderungen in der Gemeinde sind nun bekannt.

  • Teilen:

Der durch den Würzburger Bischof Franz Jung suspendierte Diakon Reinhold Glaser kann jederzeit seinen Dienst in der Kirche wieder aufnehmen – wenn er zu Umkehr und zur Rückkehr in die volle kirchliche Gemeinschaft bereit ist. Das betonte der Bischof in einem Brief an die Gläubigen des Pastoralen Raums Kahlgrund, der am Sonntag veröffentlicht wurde. In der vergangenen Woche teilte die Diözese mit, dass der Vatikan die Anfang des Jahres ausgeprochene Suspendierung des Diakons bestätigt hat. "Es wäre zu wünschen, dass die Klarstellung aus dem Vatikan zur Einsicht verhilft, dass der von Diakon Glaser eingeschlagene Weg nicht weiterführt", so Jung. Nun sei es Zeit für einen Neuanfang. Der bisherige Pfarrer Andreas Hartung verlasse daher auf eigenen Wunsch den Pastoralen Raum. Der Konflikt sei für den Pfarrer besonders kräftezehrend gewesen.

Der Bischof bedauere, dass es so weit kommen musste und alle Versuche einer gütlichen Einigung gescheitert seien. Durch die Bestätigung der Suspendierung durch das zuständige Klerusdikasterium sieht sich Jung darin bestärkt, dass ein Diakon immer im Auftrag der Kirche unter der Leitung des Bischofs handeln müsse: "Die Alleingänge von Diakon Glaser haben, auch wenn sie seelsorgerisch noch so gut gemeint sein mögen, zerstörerische Wirkung. Dies betrifft unmittelbar das Pastoralteam, aber auch die kirchliche Gemeinschaft im Ganzen."

Am Montag stellte sich das Bistum außerdem gegen die Darstellung Glasers, dass sein mittlerweile eingelegter Einspruch gegen die Entscheidung des Klerusdikasteriums aufschiebende Wirkung hätte. Der Diakon hat Rekurs beim obersten vatikanischen Gericht, der Apostolischen Signatur, eingelegt, und vertritt die Position, dass damit die Suspendierung derzeit nicht wirksam sei. Der Offizial des Bistums Würzburg, Stefan Rambacher, betonte dagegen, dass das Dikasterium weder eine Strafe verhängt noch festgestellt habe, sondern die Entscheidung des Bischofs überprüft habe. Damit gebe es durch einen Rekurs keine weitere aufschiebende Wirkung, wie auch das Klerusdikasterium selbst ausdrücklich mitgeilt habe. Laut dem Bistum beabsichtigt Glaser so lange auch, seine Rechte als Mitglied des Pfarrgemeinderats weiterhin auszuüben.

Diakon sieht sich in seinen Rechten verletzt

Gegenüber dem Bayerischen Rundfunk (BR) warf Glaser zuvor dem Bistum vor, seine Rechte nicht ausreichend gewahrt zu haben und klagte über das Fehlen eines angemessenen rechtlichen Gehörs. Auch das Klerusdikasterium habe im Vorgehen des Bistums Verfahrensfehler festgestellt, sie aber nicht für erheblich gehalten. Das Bistum widerspricht dieser Darstellung. Im Hinblick auf die vereinfachte kanonische Verfahrensordnung habe der Vatikan "keineswegs wesentliche Verstöße" festgestellt, sondern ihm vielmehr ausdrücklich bescheinigt, "das Verteidigungsrecht hinreichend beachtet und die Entscheidung nach Maßgabe der kirchenrechtlichen Normen getroffen zu haben", so das Bistum gegenüber dem BR.

Seit 2022 war es laut Bistum zu anhaltenden Konflikten zwischen Glaser und dem Pastoralteam des Pastoralen Raums gekommen. Auslöser waren Gottesdienstzeiten und die Ordnung für die Feier von Kasualien. So hatte der Diakon trotz anderer Absprachen und zuletzt Verboten die im Pastoralteam vereinbarte Ordnung unter anderem für Taufen und Beerdigungen nicht eingehalten und eigenmächtig Feiern geleitet. Vermittlungsversuche des Bistums scheiterten. Im Januar suspendierte Bischof Jung den Diakon daher von seinem Dienst. Mit dem Strafdekret wurden Glaser sämtliche Vollmachten und Dienste als Diakon sowie die Ausübung seiner Rechte als Mitglied des Pfarrgemeinderates seiner Gemeinde untersagt. Im Sommer gründete Glaser den "Verein für christliche Seelsorge in Freiheit". Wenige Wochen nach Gründung untersagte Generalvikar Jürgen Vorndran dem Diakon jegliche Mitwirkung in einem "kirchenrechtlich illegitimen Verein" und veranlasste eine Prüfung durch den Vatikan. (fxn)

20. November 2023: Ergänzt um neue Mitteilung des Bistums zur aufschiebenden Wirkung eines Rekurses (3. Absatz).