Karmelitinnen verlangen Betretungsverbot für Bischof und Klosterverband

Kurios: Nonnen klagen gegen Vatikan-Dekret vor staatlichem Gericht

Veröffentlicht am 24.04.2024 um 11:36 Uhr – Lesedauer: 

Fort Worth ‐ Die Karmelitinnen von Arlington akzeptieren nicht, dass der Vatikan ihr Kloster unter die Aufsicht ihres Klosterverbands gestellt hat. Gegen das Dekret aus dem Vatikan klagen sie nun – vor einem weltlichen Gericht.

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Die Karmelitinnen von Arlington wehren sich vor einem staatlichen Gericht gegen ein Dekret des vatikanischen Ordensdikasteriums. Die Nonnen hätten am Montag beim 141. Bezirksgericht in Fort Worth eine einstweilige Verfügung beantragt, wie die Zeitung "Fort Worth Star-Telegram" am Dienstag berichtet. Ziel der Schwestern sei ein Betretungsverbot des Klosters für den Diözesanbischof Michael Olson, die vom Vatikan bestimmte Verwalterin der Karmelitinnen-Assoziation und deren Vertreter. Eine erste Anhörung sei durch das Gericht auf Donnerstagvormittag angesetzt worden. Die Diözese habe das Ansinnen zurückgewiesen. Nicht bekannt ist, ob die Schwestern auch den kirchlichen Rechtsweg gegen das Dekret des Ordensdikasteriums beschreiten. Zuständig für Beschwerden gegen Verwaltungsakte von Dikasterien ist eigentlich die Apostolische Signatur, das oberste Kirchengericht.

Laut der Zeitung argumentieren die Nonnen in ihrem Antrag, dass das Kloster als gemeinnützige Körperschaft nach staatlichem texanischen Recht organisiert sei. Diese Körperschaft werde durch die Priorin und zwei weitere Schwestern geleitet. Da weder die Diözese noch die Karmelitinnen-Assoziation nach staatlichem Körperschaftsrecht Teil des Vorstands seien, sei die Anweisung des Ordensdikasteriums nicht zulässig. Es handle sich dabei um den Versuch, "die Verwaltung der Körperschaft unter dem Deckmantel einer religiösen Hintertür zu übernehmen", heißt es in dem Schriftsatz.

In der vergangenen Woche hatte der zuständige Diözesanbischof Michael Olson das Dekret aus dem Vatikan veröffentlicht, mit dem er als Apostolischer Beauftragter für das Kloster entpflichtet wurde und die Vorsitzende des Klosterverbands, zu dem der Arlingtoner Karmel gehört, mit ihrem Rat als Verwalterin eingesetzt wurde. Die Nonnen wiesen das Dekret umgehend zurück.

Schon einmal kein Erfolg vor Gericht

Gegenüber der Zeitung sagte ein Anwalt der Diözese, dass der neue Antrag im wesentlichen ein "Aufguss der Klage aus dem vergangenen Jahr" sei und lediglich das Betretungsverbot der Karmelitinnen-Assoziation ergänzt worden sei. Damals hatte das Gericht die Klage der Nonnen abgewiesen, da es sich um einen kircheninternen Vorgang handeln würde. Der Anwalt wies außerdem darauf hin, dass die Oberin im vergangenen Jahr, als sich die Klage nur gegen den Bischof und die Diözese richtete, betont hatte, dass das Kloster direkt dem Papst unterstehe: "Offensichtlich gilt dies nicht mehr, da der Auslöser für diesen neuen Rechtsstreit eine Entscheidung des Heiligen Stuhls war." 

Der Streit um das Kloster und seine Oberin schwelt seit Monaten. Die Oberin soll einen Verstoß gegen ihr Keuschheitsgelübde eingestanden haben. Daraufhin ließ der Bischof den Karmel durchsuchen, um Beweismittel sicherzustellen. Der Streit wurde Mitte Mai vergangenen Jahres bekannt, nachdem sich die Schwestern an die Öffentlichkeit gewandt hatten, um über eine Klage gegen die Durchsuchung und Beschlagnahmung in ihrem Kloster zu informieren.Im Juli wies das angerufene staatliche Gericht die Klage zurück, die Polizei stellte Ermittlungen aufgrund einer Anzeige des Bistums wegen angeblichem Drogenmissbrauch im Kloster ein. Olson hielt die Vorwürfe gegen die Oberin trotz der Proteste der Nonnen weiterhin aufrecht.

Die Unbeschuhten Karmelitinnen sind ein Orden päpstlichen Rechts, unterstehen also grundsätzlich nicht dem Diözesanbischof. Im Juni ernannte der Vatikan Olson zum Päpstlichen Beauftragten. Nachdem in der vergangenen Woche die Leitung des Klosters auf die Karmelitinnen-Assoziation "Christus König" übertragen wurde, wiesen die Nonnen umgehend das Dekret des Ordensdikasteriums zurück und klagten über den Versuch einer "feindlichen Übernahme". (fxn)