Schaden in sechsstelliger Höhe durch Betrügereien

Urteil gegen Ex-Mitarbeiter des Bistums Eichstätt rechtskräftig

Veröffentlicht am 22.05.2024 um 12:54 Uhr – Lesedauer: 

Ingolstadt/Eichstätt ‐ Ein ehemaliger Mitarbeiter des Bistums Eichstätt verkaufte Grundstücke im Auftrag der Kirche und steckte Anzahlungen in die eigene Tasche. Dafür muss er nun für zwei Jahre ins Gefängnis – wenn er gegen Bewährungsauflagen verstößt.

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Ein ehemaliger Mitarbeiter des Bistums Eichstätt ist wegen mehreren Betrugsfällen zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Nach Informationen der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vom Dienstag haben der geständige Angeklagte und die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet. Damit ist das Ende April vom Amtsgericht Ingolstadt verkündete Urteil rechtskräftig.

Bei den Betrügereien war ein Schaden in sechsstelliger Höhe entstanden. Das Gericht ordnete daher die Einziehung des Wertes von Taterträgen in einer Höhe von mehr als 260.000 Euro an. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre.

Der Verurteilte hatte für die Pfründestiftungen der Diözese gearbeitet und war auch mit Grundstücksverkäufen befasst. Dabei behielt er in mindestens sieben Fällen von den Käufern geleistete Anzahlungen für sich. Bei einem anderen, schon länger zurückliegenden Betrugsversuch hatte eine von ihm gefälschte Aktennotiz eine Rolle gespielt. Dies war schon 2022 Gegenstand eines Zivilverfahrens. Einen Teil des Schadens habe der Ex-Mitarbeiter inzwischen beglichen, erklärte das Bistum Ende 2023. (KNA)