Erzbistum Berlin legt Zahlen zu Missbrauch vor – neun aktuelle Fälle
Im Erzbistum Berlin wurden im vergangenen Jahr 14 Beschuldigungen zu sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen erhoben. Eine Verdachtsmeldung betraf sexualisierte Gewalt innerhalb der Familie und bei einer weiteren wurden keine Betroffenen bekannt, wie das Erzbistum am Montag mitteilte. Von den zwölf weiter bearbeiteten Beschuldigungen waren neun aktuelle Fälle und in dreien ging es um Vorwürfe, die mehr als zehn Jahre zurücklagen.
In sechs Fällen handelte es sich um Vorwürfe sexualisierter Gewalt. Zwei Meldungen beinhalteten mehrfache Verletzungen des Schutzkonzeptes beziehungsweise eine Übertretung des Verhaltenskodexes. In einem Fall habe der Vorwurf ausgeräumt, in drei Fällen hätten Vorwürfe nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden können.
Seit 2002 insgesamt 147 Verdachtsfälle erfasst
In sieben Fällen waren die Beschuldigten Lehrkräfte an Schulen, in zwei Fällen ehrenamtlich Mitarbeitende und in drei Fällen Geistliche. Ein beschuldigter Geistlicher sei bereits tot und einer habe bislang nicht identifiziert werden können, hieß es. Seit dem Jahr 2002 seien insgesamt 147 Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt erfasst worden. Sie reichen bis ins Jahr 1946 zurück. Der Präventionsbeauftragte, die Interventionsbeauftragte und die unabhängigen Ansprechpersonen legten für 2024 erstmals für das Erzbistum einen umfassenden Jahresbericht zum Thema Missbrauch vor.
Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gingen alle an, betont der Berliner Erzbischof Heiner Koch im Vorwort des Berichts.
Demnach hat die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) im vergangenen Jahr Betroffenen insgesamt 249.000 Euro zugesprochen. Seit 2018 hat das Erzbistum rund eine Million Euro an Anerkennungsleistungen ausbezahlt. Im vergangenen Jahr stellten Betroffene in Begleitung durch die unabhängigen Ansprechpersonen zwölf Anträge, davon waren vier neue Anträge auf Anerkennung des Leids. In sechs Fällen handelte es sich um Widersprüche und in zwei Fällen um einen Antrag auf Neubewertung aufgrund neuer Erkenntnisse.
Im Vorwort zum Bericht betonte Erzbischof Heiner Koch, dass Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt alle angingen. Dies gelte innerhalb der Kirche, aber auch darüber hinaus – und trage dazu bei, "eine Haltungsveränderung herbeizuführen, das Bewusstsein für Gewalt befördernde Strukturen zu wecken und den Blick für alle durch sie in Not Geratenen zu schärfen, gleich ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene". (KNA)
