Streit um Priesterausbildung – Juristen warnen Erzbistum Köln

Zwei Juristen warnen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki vor einer Verlagerung der wissenschaftlichen Priesterausbildung von der staatlichen Universität Bonn an die kircheneigene Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT). Ein solcher Schritt verstoße gegen das Preußenkonkordat von 1929, einen noch immer gültigen Vertrag mit dem Vatikan, der unter anderem Nordrhein-Westfalen betrifft. Das schreiben die Universitätsprofessoren Stefan Muckel und Markus Ogorek in einem noch unveröffentlichten Artikel, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Das Erzbistum sagte auf KNA-Anfrage, es gebe keine solche Verlagerung.
Um die KHKT gibt es seit Jahren Streit zwischen der Kirche und dem Land Nordrhein-Westfalen. Das Erzbistum hatte die Hochschule 2020 auf Initiative Woelkis von den Steyler Missionaren übernommen. Seither studieren dort auch angehende Priester Theologie. Kritiker werfen Woelki vor, mit der KHKT ein konservatives Gegengewicht zur Katholisch-Theologischen Fakultät an der Universität Bonn schaffen zu wollen. Die Landesregierung pocht darauf, dass allein die Uni Bonn Ausbildungsstätte für Priester des Erzbistums ist und will ab nächstem Jahr den entsprechenden Studiengang an der KHKT nicht mehr anerkennen. Sie beruft sich dabei auf das Preußenkonkordat.
Juristen sehen Vertragsbruch
Diese Position stützen die Autoren des Artikels, der im Oktober in der Fachzeitschrift "Die Öffentliche Verwaltung" erscheinen soll und über den zuerst die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet hatte. Das Preußenkonkordat enthalte eine Bestandsgarantie für die theologische Fakultät in Bonn. Damit verbiete es der Kirche, konkurrierende Ausbildungsstätten zu errichten. "Denn die Bestandsgarantie entfaltet ihren Sinn nur dann, wenn das staatlich bereitgestellte Ausbildungsangebot auch tatsächlich in Anspruch genommen wird", so Muckel und Ogorek. Diese Regelung wird ihrer Ansicht nach weder durch das 1933 geschlossene Reichskonkordat zwischen dem Vatikan und dem Deutschen Reich noch durch die 1950 in Kraft getretene Verfassung Nordrhein-Westfalens außer Kraft gesetzt.
Noch sei die Wahl des Studienorts zwar formal offen, so die Juristen weiter. Doch mit der 2024 erfolgten Aufgabe des Bonner Collegium Albertinum als Ausbildungs- und Wohnstätte der Priesteramtskandidaten sowie dem teilweisen Umzug der dort untergebrachten Studenten nach Köln habe das Erzbistum Fakten geschaffen: "Wenn die angehenden Seelsorger in Köln leben, werden sie im Zweifel auch dort studieren wollen."
Erzbistum: Kein Zwang zu Studium in Köln
Das Erzbistum betonte auf Anfrage der KNA, angehende Priester könnten ihren Studienort frei wählen – etwa in Köln, Bonn, Lantershofen, Paris, Würzburg oder München. Verpflichtende Vorgaben für eine Verlagerung des Theologiestudiums an die KHKT gebe es nicht und werde es nicht geben. "Sollte insofern der uns nicht bekannte Artikel von dieser fehlerhaften Annahme ausgehen, kann er bereits aus diesem Grunde nicht zu einem richtigen rechtlichen Ergebnis kommen", erklärte eine Sprecherin. Zudem verwies sie darauf, dass der Vatikan und nicht das Erzbistum Vertragspartner des Preußenkonkordats sei. (KNA)