Anderer Ausstellungsort wird gesucht

Trump am Kreuz – Galerie zieht provokantes Kunstwerk zurück

Veröffentlicht am 08.08.2025 um 17:56 Uhr – Lesedauer: 

Basel ‐ Der Innsbrucker Bischof Glettler verurteilte es als "schlichtweg abartig". Ein Theologe sprach von einer "kolossalen Fehlbesetzung". Donald Trump sollte in Basel am Kreuz hängen. Doch die Kunstgalerie zieht nun zurück.

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Aus Sicherheitsgründen wird das umstrittene Kunstwerk mit einem gekreuzigten US-Präsidenten Donald Trump in Häftlingskleidung nicht wie geplant am Bahnhof Basel ausgestellt. Das teilte die dort eingemietete Galerie Gleis 4 via Instagram mit, wie das Portal kath.ch (Freitag) berichtet. Man sucht nun aktiv einen anderen Ausstellungsort. Die Skulptur war von Kirchenvertretern und Theologen scharf kritisiert worden.

Die zu erwartenden großen Menschenmengen und zu befürchtenden Störungen seien ein zu großes Sicherheitsrisiko, heißt es auf dem Account der Galerie. Man habe mit Resonanz gerechnet, aber nicht mit so viel. Bahnhöfe seien kein üblicher Ort für Kunstgalerien; und das erfordere auch, weder den Personenfluss zu stören noch Sicherheitsrisiken zu schaffen.

Bischof kritisierte das Kunstwerk

Die Skulptur des britischen Künstlers Mason Storm mit dem Titel "Saint or Sinner" stellt den US-Präsidenten in einem orangen Häftlingsanzug dar. Er ist an einem weißen Kreuz festgeschnallt, was an eine Pritsche bei Hinrichtungen per Giftspritze erinnert. Die Galerie Gleis 4 aus Zug eröffnet im September im Saal der ehemaligen Brasserie im Westflügel des Bahnhofsgebäudes einen neuen Standort. Dort hätte das Kunstwerk "Saint or Sinner" ab 6. September gezeigt werden sollen.

Der Innsbrucker Bischof Hermann Glettler hatte das Kunstwerk als "schlichtweg abartig" verurteilt. "Trump als Erlöser ans Kreuz geschnallt oder als Märtyrer in den orangen Klamotten eines Häftlings kurz vor der Hinrichtung? Ja, bitte, geht's noch?", so der Bischof. Auch der Zürcher Theologe Simon Peng-Keller klassifizierte die Darstellung von Donald Trump am Kreuz als "kolossale Fehlbesetzung". (mtr/KNA)