Vatikan vereinfacht Vergabe öffentlicher Aufträge
Im Vatikan gelten bald neue Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen. Eine entsprechende Verordnung des vatikanischen Wirtschaftssekretariats wurde am Samstagmittag vom dortigen Presseamt veröffentlicht.
Sie nimmt Bezug auf ein Apostolisches Schreiben vom 1. Juni 2020 ("Vorschriften über Transparenz, Kontrolle und Wettbewerb bei den Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge"). Es war zuletzt am 16. Januar 2024 unter Papst Franziskus durch einen weiteren Erlass nachgebessert worden.
Straffung und Vereinfachung
Das neue Dekret wurde am 5. August 2025 vom Präfekten des Wirtschaftssekretariats, dem spanischen Ökonom Maximino Caballero Ledo, unterzeichnet. Da es sich um bloße Ausführungsbestimmungen und nicht um ein Kirchengesetz handelt, war eine explizite Zustimmung des Papstes nicht erforderlich.
In 52 Artikeln wird der Verlauf von Ausschreibungen und Vergabeverfahren detailliert geregelt. Wie der Vatikan mitteilte, geht es bei den neuen Regeln darum, die Ziele von Transparenz, Kontrolle und Wettbewerb mit den Erfordernissen einer gewissen Straffung und Vereinfachung zu vereinbaren.
Das Vergabeverfahren war bislang für die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, aber auch für die vatikanischen Stellen, die Aufträge erteilen, sehr aufwendig und umständlich. Besonders hoch waren die bürokratischen Anforderungen für alle Aufträge, die eine Summe von 150.000 Euro überschritten. Diese Grenze wurde nun auf 250.000 Euro angehoben. Zudem ist es jetzt den Unternehmen leichter möglich, für die Abwicklung größerer Aufträge des Vatikans Firmen-Konsortien zu bilden und Subunternehmen einzubinden. (KNA)
