Konflikt dauert schon drei Jahre

Ordensfrau will Vermögen zurück – Gericht weist erneut Klage ab

Veröffentlicht am 21.08.2025 um 15:52 Uhr – Lesedauer: 

Appenzell ‐ Eine Schweizer Ordensfrau kämpft seit drei Jahren um ihr Erspartes – jetzt urteilte erneut ein Richter. Der Konflikt um das Geld der Kapuzinerin ist damit nicht beendet und könnte erneut Gerichte beschäftigen.

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Eine Schweizer Ordensfrau ist mit ihrer Berufung gegen den Trägerverein ihres Klosters erneut gescheitert. Wie das Portal "kath.ch" am Donnerstag berichtet, bestätigte das Kantonsgericht Appenzell Innerrhoden ein früheres Urteil, wonach die 81-jährige Kapuzinerin Scolastica Schwizer keinen Anspruch auf die Verwaltung ihres Privatvermögens von rund 56.000 Franken (etwa 58.000 Euro) samt Zinsen hat.

Bereits im Herbst 2024 hatte ein Bezirksgericht ihre Klage abgewiesen und Schwizer verpflichtet, ihre monatliche Altersrente von 1.225 Franken an den Verein abzuführen – rückwirkend und dauerhaft. Mit dem neuen Entscheid bleiben diese Auflagen bestehen. Zusätzlich muss die Ordensfrau Gerichtskosten von bis zu 6.000 Franken sowie eine Entschädigung von knapp 5.000 Franken an den Verein bezahlen.

Ordensfrau reagiert enttäuscht

Schwizer zeigte sich "sehr enttäuscht". Ihr Anwalt kritisierte, das Urteil bedeute faktisch, dass eine Ordensfrau beim Klostereintritt ihr gesamtes Vermögen verliere und keinerlei Einfluss auf dessen Verwaltung habe. Man wolle nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und eine Beschwerde beim Bundesgericht prüfen. Besonders heikel sei, dass das Kloster zwar ein Frauenkloster sei, die Verwaltung jedoch von Männern einer Studentenverbindung mitgeführt werde: "Die Schwester muss dulden, dass ihr Vermögen von fremden Männern verwaltet wird, die Ziele verfolgen, mit denen sie sich nicht identifizieren kann", sagte er kath.ch.

Der Trägerverein begrüßte die Entscheidung und betonte, dieser Konflikt könne nicht auf juristischem Wege gelöst werden. Man halte Schwizer weiterhin das Angebot eines direkten Gesprächs offen. Parallel zum Zivilprozess läuft auch ein kirchenrechtliches Verfahren: Im Frühjahr hatte die Ordensfrau im Vatikan Beschwerde eingereicht.

Der Konflikt dauert bereits seit drei Jahren und betrifft nicht nur finanzielle Fragen. Schwizer ist die letzte Kapuzinerin im Kloster Wonnenstein und weigert sich bislang, in eine andere Ordensgemeinschaft zu wechseln. Das Kloster wird seit 2014 von einem Trägerverein geleitet, dem neben Mitgliedern einer Studentenverbindung auch Vertreterinnen der Föderation der Schweizer Kapuzinerinnen angehören. (KNA)