Forderung an Bischöfe und Ordensobere

100.000 Unterschriften gegen Verjährung bei Missbrauchsklagen

Veröffentlicht am 22.09.2025 um 09:22 Uhr – Lesedauer: 

Berlin/Fulda ‐ In Fulda kommen die deutschen Bischöfe zu ihrer Herbstvollversammlung zusammen. Betroffeneninitiativen nutzen das, um Forderungen zum Umgang der Kirche mit Schmerzensgeldklagen in Missbrauchsfällen Gehör zu verschaffen.

  • Teilen:

Mehr als 100.000 Menschen unterstützen die Forderung an die katholische Kirche, auf eine Berufung auf Verjährung in Schmerzensgeldprozessen zu Missbrauch zu verzichten. Das teilten die Initiatoren der Petition, das Aktionsbündnis der Betroffeneninitiative und der Verein "Eckiger Tisch", aus Anlass der am Montag in Fulda beginnenden Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) mit.

Die Initiatoren fordern Bischöfe und Ordensobere auf, sich in Schmerzensgeldprozessen nicht länger auf die sogenannte Einrede der Verjährung zu berufen. Mit dieser rechtlichen Möglichkeit können vor Gericht Leistungen abgewehrt werden. Bislang wird die Einrede von den deutschen Bistümern in manchen Fällen genutzt, in anderen nicht.

Betroffene hoffen auf staatliche Gerichte

Die Berufung auf Verjährung blockiere für Betroffene den Weg zu gerechteren Gerichtsentscheidungen, kritisieren die Initiatoren der Petition. Zudem sei die katholische Kirche für eine systematische Vertuschung von Missbrauchstaten mitverantwortlich; jahrelang seien Täter geschützt und versetzt sowie Aufklärung verhindert worden. Betroffene hofften auf staatliche Gerichte, um einen wirksamen Ausgleich für erlittenes Leid und die Folgen in ihrem Leben zu erhalten.

Das von der Kirche angebotene Verfahren für Anerkennungsleistungen habe vielfach nicht zu angemessenen Beträgen geführt, kritisieren das Aktionsbündnis und der "Eckige Tisch". In der vergangenen Woche hatte der "Eckige Tisch" ein Positionspapier veröffentlicht. Darin kritisiert die Betroffeneninitiative das Verfahren der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in seiner jetzigen Form als unzureichend. Das Verfahren müsse schneller, transparenter und unabhängiger werden.

Mehr als 4.500 Anträge

Die UKA soll darüber entscheiden, wie viel Geld Betroffene sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche zur Anerkennung ihres Leids erhalten. Betroffene haben seit Anfang 2021 mehr als 4.500 Anträge eingereicht. Die Kommission hat bis Ende 2024 die Zahlung von fast 77 Millionen Euro für Betroffene angewiesen. In jedem achten Fall lag die Summe bei mehr als 50.000 Euro; 31-mal wurden mehr als 250.000 Euro gezahlt. (KNA)