Bistum Trier stärkt Kontrolle über Kassen der Pfarreien
Das Bistum Trier führt neue Finanzkontrollen in den Pfarreien ein. Wie einer Sprecherin am Montag gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bestätigte, werden künftig auch die Verfügungsmittelfonds der Geistlichen oder Pfarrverwalter von der für Finanzen zuständigen Abteilung im Generalvikariat kontrolliert. Zuerst berichtete der "Trierische Volksfreund".
Die Neuerung steht im Zusammenhang mit einem Veruntreuungsskandal im Bistum Trier. Das Amtsgericht Bitburg hatte vor einem Jahr einen Priester zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, weil er beträchtliche Summen von Gemeindekonten veruntreut haben soll. Das Geld soll er in Luxusreisen, Kleidung und Autos investiert haben.
Regulärer Kassenprüfung unterworfen
Der scheidende Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg hatte die Neuerung bei der letzten Pfarreileitungskonferenz Anfang November angekündigt. Die Bistumssprecherin erklärte, eine Veröffentlichung der Regelung im Kirchlichen Amtsblatt sei für den kommenden Januar geplant.
Laut der Sprecherin besagt die neue Vorschrift im Wesentlichen, dass die Verwendung der Verfügungsmittel schriftlich mit Verwendungstag und Verwendungszweck nachgewiesen werden müsse. Die Nachweise des Pfarrers, Pfarrverwalters, der oder des Pfarrbeauftragten oder des Seelsorge-Koordinators würden dann von der Abteilung Rechnungswesen im Generalvikariat verbucht. Dort werde die Verwaltungsunterstützung künftig angebunden sein und unterliege der regulären Kassenprüfung durch den Verwaltungsrat.
Laut Bistum ist die Neuregelung nicht ausschließlich als Konsequenz aus dem Veruntreuungsskandal zu sehen. Sie sei allerdings durch die Erkenntnis, dass auch die Kontrollmechanismen permanent überprüft werden müssen, bestärkt worden. Die Änderung sei Teil der "stetigen Professionalisierung und Überprüfung der Verwaltungsvorgänge" des Bistums. Der vor einem Jahr verurteilte geständige Geistliche hat nach Bistumsangaben inzwischen eine administrative Aufgabe außerhalb der Pastoral angenommen, bei der er mit Geld nichts mehr zu tun hat. (KNA)
