Vatikan nennt Bedingungen für Franziskus-Jubiläumsablass

Alle Mitglieder der franziskanischen Gemeinschaften und alle Franziskus-Pilger können in diesem Jahr einen besonderen Ablass erlangen. Die Apostolische Pönitentiarie teilte am Freitag die Bedingungen mit, unter denen im Jubiläumsjahr anlässlich des 800. Todestags des heiligen Franz von Assisi der Ablass gewonnen werden kann. Sofern die üblichen Bedingungen erfüllt sind – Beichte, Kommunionempfang und Gebet in der Meinung des Papstes –, erhalten alle Mitglieder der franziskanischen Orden und aller Gemeinschaften auf der Grundlage der Ordensregel des Franziskus ohne Weiteres den Jubiläumsablass.
Außerdem wird der Ablass allen gewährt, die an einer Veranstaltung des Jubiläumsjahres teilnehmen oder einen mit Franziskus verbundenen heiligen Ort aufsuchen. Für sie gilt zusätzlich die Bedingung, dass sie das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis beten müssen und sich im Gebet an die Muttergottes, den heiligen Franz von Assisi, die heilige Klara und alle Heiligen der franziskanischen Familie wenden. Ältere Menschen und Kranke erhalten den Ablass auch dann, wenn sie aus schwerwiegenden Gründen ihr Zuhause nicht verlassen können. Sie müssen sich vornehmen, die drei üblichen Voraussetzungen baldmöglichst zu erfüllen und sich im Gebet den Jubiläumsfeierlichkeiten anschließen.
In seinem Ablassdekret betont Großpönitentiar Angelo De Donatis, dass sich die heutige Zeit kaum von der Zeit unterscheidet, in der Franziskus lebte. Gerade deshalb sei seine Lehren heute noch gültig und verständlich. "Wenn die christliche Nächstenliebe schwindet, breitet sich Unwissenheit wie ein Laster aus, und wer die Eintracht zwischen den Völkern preist, tut dies eher aus Egoismus als aus aufrichtigem christlichem Geist; wenn das Virtuelle die Oberhand über das Reale gewinnt, gehören Streitigkeiten und soziale Gewalt zum Alltag, und der Frieden wird von Tag zu Tag unsicherer und entfernter", so das Dekret.
Jubiläum von Kirche und Staat gefeiert
Aus Anlass des 800. Todesjahres von Italiens berühmtestem Heiligen stehen 2026 viele Feierlichkeiten an. Unter anderem werden die Gebeine des Heiligen erstmals öffentlich ausgestellt. Die Reliquien des Ordensgründers können vom 22. Februar bis zum 22. März 2026 in der Basilika San Francesco in Assisi verehrt werden. Höhepunkt des Jubiläumsjahres ist der Todestag am 3. Oktober. Das Parlament in Rom hat im vergangenen Jahr mit großer Mehrheit den darauf folgenden Franziskus-Tag (4. Oktober) wieder als dauerhaften gesetzlichen Feiertag für ganz Italien eingeführt.
In der Lehre der Kirche wird unterschieden zwischen der Schuld, die man durch eine Sünde auf sich lädt, und der Strafe, die der Sünder dafür im Fegefeuer erleiden muss. Bei der Beichte kann der Beichtvater den Beichtenden von seiner Schuld freisprechen, die Sündenstrafe wird durch einen Ablass erlassen. Ablässe können auch zugunsten von Verstorbenen erlangt werden. Für das Ablasswesen ist an der römischen Kurie die Apostolische Pönitentiarie zuständig, der der Großpönitentiar vorsteht. (fxn)