In den vergangenen Jahren hatte der Papst diesen traditionellen Ritus während der Messe am Nachmittag des Gründonnerstags zweimal im Gefängnis und einmal in einem Altenheim an Häftlingen und alten Menschen vollzogen. Darunter waren auch Frauen; eine von ihnen war Muslimin.
Damit setzte sich der Papst über das Kirchenrecht hinweg, das bis vor kurzem nur männliche Katholiken zu diesem Ritus zuließ. Franziskus änderte die betreffende Vorschrift im Februar in einem Punkt und ließ ausdrücklich auch Frauen zu. Franziskus' Vorgänger Johannes Paul II. (1978-2005) und Benedikt XVI. (2005-2013) hatten ihrer Amtszeit Bischöfen und Priestern die Füße gewaschen. (KNA)
Linktipp: Fußwaschung an Frauen offiziell erlaubt
Die Bischöfe haben einen geänderten Ritus der Fußwaschung beschlossen, an dem nun offiziell auch Frauen teilhaben können. Damit folgen sie einer Vorgabe des Papstes. In der Praxis war die Fußwaschung für Frauen bereits in vielen Gemeinden üblich.
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