EU-Bischöfe begrüßen Urteil zur Homo-Ehe
Die Bischofskommission hoffe, dass der Menschengerichtshof diesem Ansatz auch in den kommenden Jahren folgen werde. Das Thema sei zentral für nationale Identitäten und Traditionen.
Kritik an der Reaktion der Comece kam vom religionspolitischen Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck. Alles andere als Gleichberechtigung sei Diskriminierung, erklärte er am Donnerstag in Berlin. Die "staatliche Gesetzgebung im Ehe- und Familienrecht gründet auf Werten wie Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit und dem Schutz von Ehe und Familie, aber nicht auf dem sakramentalen Verständnis der Ehe oder Naturrechtslehre des Thomas von Aquin." Es sei "ein Ärgernis", wenn katholische Bischöfe versuchten, die staatliche Ehe zu prägen.
Ehe weiterhin exklusives Rechtsinstitut für Mann und Frau
Ende vergangener Woche hatte der EGMR entschieden, dass die Mitgliedsstaaten des Europarates die Ehe weiterhin als exklusives Rechtsinstitut für Mann und Frau definieren dürfen. Es genüge, wenn ein Staat homosexuellen Paaren hinreichende rechtliche Alternativen anbiete, etwa die "eingetragene Partnerschaft". Dies ist in Deutschland, Italien und einigen osteuropäischen Ländern der Fall.
Eine ähnliche Entscheidung hatte der EGMR 2010 im Fall eines schwulen Paares aus Österreich getroffen. Die Richter hoben hervor, dass die Ehe "tief verwurzelte soziale und kulturelle Aspekte" habe; diese könnten von Land zu Land variieren, um den jeweiligen Bedürfnissen einer Gesellschaft besser zu entsprechen. (KNA)
16.06.2016, 14.00 Uhr: ergänzt um die Reaktion Volker Becks
