Sie "sollen in ALLEN Flüchtlingsunterkünften in Deutschland umgesetzt und eingehalten werden", heißt es im Vorwort der 14-seitigen Broschüre, die vom Bundesfamilienministerium und von Unicef gemeinsam mit einem breiten Netzwerk von Partnern erarbeitet wurde. Dass "Allen" in Großbuchstaben geschrieben wird, zeigt den appellativen Charakter der Leitlinien.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) forderte erneut, Träger von Flüchtlingsunterkünften zur Entwicklung, Anwendung und regelmäßigen Überprüfung von Schutzkonzepten auch rechtlich zu verpflichten. Bislang sind allerdings nicht alle Bundesländer dazu bereit. Schwesig versicherte am Mittwoch, sie sei dazu "in guten Gesprächen". Schon im Dezember hatte die Ministerin eine "separate Unterbringung von Familien mit Kindern, Spielräume und speziell geschulte Ansprechpartner" verlangt, "falls es zu gewalttätigen oder sexuellen Übergriffen kommt".
Themenseite: Auf der Flucht
Die Flüchtlingskrise fordert Staat, Gesellschaft und Kirchen mit ganzer Kraft heraus. Auch die katholische Kirche in Deutschland engagiert sich umfangreich in der Flüchtlingsarbeit. Weitere Informationen dazu auf der Themenseite "Auf der Flucht".
Zur ThemenseiteDiese Forderungen finden sich nun unter "Mindeststandard 4: Umgang mit Gewalt/Gefährdungssituationen/Risikomanagement". Hier geht es um die Fragen, was zu tun ist bei Verdacht auf Gewalt oder Gewaltanwendung, wann die Polizei hinzugezogen werden muss oder wie die Rechte der Opfer geltend gemacht werden.
Ein Glossar erläutert die unterschiedlichen Gewaltformen: Von emotionaler Gewalt gegen Kinder, dem Nachstellen, der Zwangsheirat bis zu Vergewaltigung und Menschenhandel. Punkt fünf erläutert "menschenwürdige, schützende und fördernde Rahmenbedingungen". Demnach müssen geschützte Gemeinschaftsräume für Jugendliche, Frauen und Mütter mit Kindern fester Bestandteil der Einrichtung sein. Bauliche Schutzmaßnahmen sehen abschließbare Wohneinheiten, beleuchtete Flure oder nach Geschlechtern getrennte Sanitäranlagen vor.
Bei der Personalauswahl bestehen die Richtlinien nicht nur auf verbindliche Selbstverpflichtungen, sondern auch auf die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für alle Mitarbeiter. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, drängt seit langem darauf, die "Schutzlücke" endlich auch rechtsverbindlich zu schließen, zumal Pädophile ganz gezielt nach Möglichkeiten des Missbrauchs suchen. Bei der Entwicklung der Mindeststandards floss die internationale Expertise von Unicef und Save the Children ein. Beteiligt waren auch der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel, das Deutsche Institut für Menschenrechte, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz, sowie die Diakonie.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) fordert, Träger von Flüchtlingsunterkünften zur Entwicklung, Anwendung und regelmäßigen Überprüfung von Schutzkonzepten auch rechtlich zu verpflichten.
"Leider wissen wir, dass Frauen und Kinder nicht in allen Unterkünften ausreichend vor Gewalt und Übergriffen geschützt sind", betonte Caritas-Präsident Peter Neher. So gebe es etwa nach wie vor Fälle, in denen Zimmer nicht abgeschlossen werden könnten und keine sicheren und geschützten Rückzugsorte für Kinder bestünden. Wichtig sei besonders, Bewohner, Mitarbeitende und Ehrenamtliche mit Blick auf Übergriffe zu sensibilisieren und bei Vorfällen von Gewalt klare Abläufe zu etablieren.
In einem vom Bund finanzierten Pilotprojekt zum Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften werden inzwischen entsprechend geschulte Multiplikatoren eingesetzt. An insgesamt fünf Standorten in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern entwickeln Mitarbeiter der Caritas und der Malteser gemeinsam mit der jeweiligen Heimleitung einrichtungsbezogene Schutzkonzepte und organisieren Schulungen für die Haupt- und ehrenamtlich Tätigen vor Ort.