"kreuz-net.at"-Betreiber erscheint nicht zum Prozess
Der wegen Verhetzung angeklagte Betreiber des Onlineportals "kreuz-net.at" ist am Dienstag nicht zu einer Verhandlung am Wiener Landesgericht für Strafsachen erschienen. Der Angeklagte sei "polizeilich nicht auffindbar", teilte der zuständige Richter den Anwesenden, unter ihnen zahlreiche Medienvertreter, mit. Der Prozess, in dem es um einen im Dezember 2015 veröffentlichten Beitrag mit wüsten Ausfällen gegen Homosexuelle geht, wurde vertagt. Unter anderem hieß es in dem Text, Syphilis sei "Gottes Strafe" für "Homo-Unzüchtler". Ein Termin für eine weitere Verhandlung stand vorerst noch nicht fest.
Die Gerichtsverhandlung hätte eigentlich bereits vor zwei Wochen stattfinden sollen. Der Angeklagte machte zuvor jedoch geltend, der Zeitraum bis zum Verhandlungsbeginn sei "für die theologische Abklärung" der beanstandeten Begriffe nicht ausreichend. Darauf bekam er eine zweiwöchige Vorbereitungszeit zugestanden. Das Internetportal "kreuz-net.at" nimmt für sich in Anspruch, "katholische Nachrichten" zu verbreiten.
"kreuz-net.at" als Nachfolger von "kreuz.net"?
Zuvor war bereits 2012 eine weitere Internetseite mit dem ähnlichen Namen "kreuz.net" wegen antisemitischer und homophober Beiträge ins Visier des österreichischen und des deutschen Verfassungsschutzes geraten. Die Staatsanwaltschaft Wien nahm damals Ermittlungen gegen die anonymen Portalbetreiber auf. Auch der Leiter des Medienreferats der Österreichischen Bischofskonferenz, Paul Wuthe, forderte im November 2012 die Sperrung der Seite. Die Justiz sei gefordert und müsse aktiv werden. Wenige Wochen später ging das Portal Anfang Dezember überraschend vom Netz und ist seitdem nicht mehr aufrufbar. Die "Süddeutsche Zeitung" wertete die Abschaltung damals als Verdienst der Kampagne "Stoppt kreuz.net". Die Organisatoren hatten unter anderem belastendes Material gesammelt und an die Staatsanwaltschaft Berlin übergeben.
Kurz darauf ging Anfang 2013 unter der Internetadresse "kreuz-net.at" eine neue Website mit dem Namen "kreuz-net.info" online. Hier werden unter anderem Texte des abgeschalteten "kreuz.net" erneut publiziert. Als Medieninhaber, Herausgeber und Redaktion erscheint seit damals der nun vor dem Wiener Landesgericht Beklagte. (bod/KNA)
