Kirchengebäude gehen in Fond des Erzbistums über

Luxemburg: Reform der Staat-Kirche-Beziehung beendet

Veröffentlicht am 17.01.2018 um 18:53 Uhr – Lesedauer: 
Politik

Luxemburg ‐ Die luxemburgische Regierung hat ihre Reform beendet: Kirche und Staat sind nun getrennt. Das Erzbistum muss fortan eigenständig für seine Kirchen sorgen. Doch es gibt Ausnahmen für bestimmte Gotteshäuser.

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Das Luxemburger Parlament hat den letzten Baustein zur Entflechtung der traditionell engen Beziehungen zwischen Staat und Kirche im Großherzogtum auf den Weg gebracht. Nach kontroverser Debatte stimmten die Abgeordneten am Mittwoch mehrheitlich für ein Gesetz, das die Eigentumsverhältnisse der Kirchengebäude grundsätzlich neu regelt. Die oppositionellen Christsozialen votierten gegen den Gesetzentwurf, den die liberal-sozialistisch-grüne Regierung schon im Sommer 2016 eingebracht und der zu großem Widerstand bei zahlreichen Kirchengemeinden geführt hatte.

Die Koalition um Premierminister Xavier Bettel, die sich im Oktober den nationalen Parlamentswahlen zur Abgeordnetenkammer stellen muss, hat damit das letzte Kapitel ihrer Reform der Staat-Kirche-Beziehungen abgeschlossen. Das Parlament zielte mit dem Gesetz zur Frage der Kirchengebäude auf eine endgültige Klärung der Besitzverhältnisse der rund 500 Kirchen und Kapellen des Landes ab. Bislang werden die Sakralbauten auf Grundlage eines Dekrets aus dem Jahr 1809 von lokalen Kirchenfabriken verwaltet. In den Gremien aus Vertretern der jeweiligen Kirchengemeinden und Kommunalpolitikern sind die Kommunen verpflichtet, die Verluste der Kirchenfabriken zu tragen.

Linktipp: Die arme Kirche von Luxemburg

Mit der Unterzeichnung von Grundsatzvereinbarungen zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Staat hat das Großherzogtum Luxemburg am Montag einen Schritt in Richtung der Trennung von Staat und Kirche gemacht. Der katholische Erzbischof von Luxemburg, Jean-Claude Hollerich (56), bewertet die Vereinbarungen im Interview trotz schmerzhafter Einschnitte als gangbaren Kompromiss. (Artikel vom Janaur 2015)

Nach dem Gesetz werden die Kirchenfabriken nun abgeschafft. Die meisten Sakralbauten sollen einem neuen Kirchenfonds des Erzbistums Luxemburg unterstellt werden. Kommunen sind künftig nicht mehr dazu verpflichtet, Defizite zu tragen. Für Kirchen von herausragender Bedeutung wie die Basilika des Wallfahrtsortes Echternach und die Kathedrale von Luxemburg-Stadt wurden Sondervereinbarungen zur Unterhaltsfinanzierung zwischen Kirche, Staat und Kommunen getroffen. In den vergangenen Monaten hatte es große Widerstände gegen die Reform gegeben; Vertreter der Kirchenfabriken warfen der Regierung Enteignung vor.

Im Januar 2015 einigten sich Regierung und Religionsgemeinschaften auf mehrere Abkommen zum künftigen Staat-Religionen-Verhältnis. Demnach erhalten die Kultusgemeinschaften weniger Unterstützung vom Staat, was vor allem für das Erzbistum Luxemburg zu Einbußen führt. Die Gehälter von neu eingestellten Priestern und Kultusdienern werden anders als bei bestehenden Arbeitsverträgen nicht mehr vom Staat gezahlt. Der Religionsunterricht wurde durch das neue Fach "Leben und Gesellschaft" ersetzt. In dem traditionell katholischen Großherzogtum bekennen sich noch rund 40 Prozent der Einwohner zur katholischen Kirche. (KNA)