Gericht verurteilt zwei Ex-Manager der Vatikanbank
Der Zivilgerichtshof des Vatikan hat zwei ehemalige leitende Manager der Vatikanbank (IOR) des Missmanagements für schuldig befunden. Wie der Vatikan am Dienstagabend mitteilte, müssen die beiden Angeklagten für die entstandenen Schäden aufkommen. Laut italienischen Medien (Mittwoch) waren die beiden Angeklagten, der ehemalige Generaldirektor, Paolo Cipriani, und sein damaliger Vize Massimo Tulli, im vergangenen Jahr bereits von einem italienischen Gericht verurteilt worden. Der Schaden, den die beiden verursacht haben, beträgt demnach rund 47 Millionen Euro. Entstanden sei er durch Missmanagement, falsche Investitionen und riskante Entscheidungen.
Die offizielle Urteilsbegründung des Vatikangerichts wird in etwa vier Wochen erwartet. Es ist das Ergebnis einer zivilrechtlichen Haftungsklage, die die Bank im September 2014 eingereicht hatte. Anlass dafür waren nach Vatikanangaben interne Revisionen der Bank in der ersten Jahreshälfte 2013, nachdem der Deutsche Ernst von Freyberg neuer Chef des IOR geworden war. Er war von Februar 2013 bis Juli 2014 im Amt.
Bereits vor einem Jahr hatte das Gericht in Rom wegen der Transaktionsvergehen jeweils Haftstrafen von vier Monaten und zehn Tagen verhängt. Damit wurden erstmals bedeutende Mitarbeiter der Vatikanbank wegen Verletzung der Anti-Geldwäsche-Gesetze verurteilt. Konkret ging es um drei Überweisungen in Höhe von 48.000, 100.000 und 120.000 Euro, die ohne die vorschriftsmäßige Kommunikation erfolgt waren. Die Verteidiger hatten damals Berufung angekündigt. Der nun verurteilte Cipriani und sein Stellvertreter waren bereit im Juli 2013 von ihren Ämtern zurückgetreten. Aus Sicht der beiden sei dies im Interesse des Geldinstituts geschehen, teilte der Vatikan damals mit. Als Direktor hatte Cipriani das Tagesgeschäft des IOR geleitet.
Anfang Dezember hatte der Prüfausschuss des Europarates für Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung, Moneyval, dem Vatikan zwar Fortschritte in der Finanztransparenz bescheinigt. Zugleich mahnte er jedoch, der Vatikan müsse das Recht besser durchsetzen. Der Vatikan selber räumte dazu ein, es gebe noch "Raum für weitere Verbesserung, besonders hinsichtlich der Rechtsdurchsetzung und der gerichtlichen Seite". Das nun erfolgte Urteil erging allerdings nicht wegen Geldwäsche, sondern wegen Missmanagement. Das IOR werte die Entscheidung als Beleg seiner Reformbemühungen in den vergangenen vier Jahren. Ob und wie Cipriani und Tulli die vermutete Schadenssumme von 47 Millionen Euro aufbringen können, wurde bislang nicht bekannt. (kim/KNA)
7.2., 17:00 Uhr: Ergänzt um weitere Informationen
