Gebote noch zwei Tage lang möglich

Diese Kapelle sucht einen neuen Eigentümer

Veröffentlicht am 29.05.2019 um 12:25 Uhr – Lesedauer: 

München ‐ Es ist eine einmalige Chance: eine kleine Kapelle in Bayern direkt an der Donau sucht einen neuen Eigentümer. Der Freistaat verkauft das Gotteshaus mitsamt Grundstück an den Höchstbietenden. Doch wer mitbieten will, muss sich beeilen.

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Sie wollten schon immer ein eigenes Gotteshaus Ihr Eigen nennen? Dann nutzen Sie diese seltene Gelegenheit: Der Freistaat Bayern bietet eine Kirche zum Verkauf an. Noch zwei Tage bleibt Zeit, ein Gebot für die Feldkapelle Sankt Koloman im niederbayerischen Lenzing im Landkreis Bogen-Straubing abzugeben. Nach dem 31. Mai soll das denkmalgeschützte Kirchlein samt 166 Quadratmeter großem Grundstück "gegen Höchstgebot" einen neuen Eigentümer gefunden haben. Die Kapelle in direkter Nähe der Donau darf jedoch nicht abgerissen werden, auch nicht zugunsten etwa eines Wohnhauses. Über die Inneneinrichtung darf der Eigner nur in einem sehr eingeschränkten Rahmen selbst bestimmen. Die spätbarocke Ausstattung darf jedenfalls nicht ohne behördliche Erlaubnis beseitigt werden.

Die Kapelle befand sich zuvor in Privatbesitz und fiel Anfang 2016 als Erbschaft an den Staat. Sie wird nur noch sehr selten für Gottesdienste genutzt, aber auch darauf muss ein Käufer Rücksicht nehmen. Auf der Website des Staatsbetriebs "Immobilien Freistaat Bayern" können sich Interessenten ein detailliertes Expose mit Informationen zu Lage und Erschließung des Grundstücks ansehen. Das Baujahr der Kapelle ist unbekannt, sie wurde jedoch um 1500 erstmals erwähnt und 1761 von einem nahegelegenen Kloster renoviert. Die Inneneinrichtung besteht im Wesentlichen aus einem kleinen Hochaltar, gesäumt von zwei größeren Heiligenfiguren, und zehn hölzernen Kniebänken. Das Gebäude verfügt über einen kleinen Turm und ist innen wie außen weiß angestrichen.

Falls Sie mitbieten wollen, müssen Sie Ihr Gebot schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einreichen. Doch aufgepasst: Zur Annahme ist der Staat nicht verpflichtet. Laut übereinstimmenden Zeitungsberichten hat der Freistaat vergleichbare Immobilien bislang nicht immer verkauft. (rom/KNA)