Erster Strafprozess seit Neufassung des Werbeverbots

Geldstrafe: Zwei Ärztinnen wegen Abtreibungs-Werbung verurteilt

Veröffentlicht am 14.06.2019 um 14:45 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Weil sie mit Schwangerschaftsabbrüchen geworben haben, müssen zwei Berliner Ärztinnen jetzt zahlen. Das Gericht blieb zwar unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, sprach sich in der Sache aber sehr klar aus.

  • Teilen:

Im bundesweit ersten Strafprozess nach der Neufassung des gesetzlichen Werbeverbots für Abtreibungen sind zwei Berliner Ärztinnen zu jeweils 2.000 Euro Strafe verurteilt worden. Außerdem müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen, urteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Freitag. Das Gericht blieb damit unter dem Strafmaß von 7.500 Euro, das die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

Zur Begründung erklärte die Richterin, die beiden Ärztinnen hätten einen Vermögensvorteil dadurch erzielt, dass sie auf ihrer Internetseite angegeben hätten, Abtreibungen in "medikamentöser und narkosefreier" Weise sowie "in geschützter Atmosphäre" vorzunehmen. Dies sei auch nach der Neufassung des Paragrafen 219a zum Werbeverbot nicht zulässig. Die Ärztinnen hätten nur angeben dürfen, dass in der Praxis Abtreibungen möglich sind, nicht aber in welcher Form.

Ärztinnen erwägen Rechtsmittel

Dabei verwies Richterin auf die widerstreitenden Grundrechtsnormen der Berufs- und Informationsfreiheit der Ärztinnen auf der einen Seite und dem Schutz des ungeborenen Lebens auf der anderen Seite. Das Gericht entschied, dass Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden können. Der Rechtsvertreter der beiden Ärztinnen hatte zuvor angekündigt, dass beide dies erwögen.

Nach der Änderung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in diesem Jahr dürfen Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen öffentlich darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Auch der Hinweis auf weitere Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen von neutralen Stellen wie beispielsweise der Ärztekammer soll erlaubt sein. Weitere Informationen zu Methoden dürfen Ärzte aber nicht angeben.

Für Aufsehen hatte der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel gesorgt. Sie hatte auf ihrer Homepage darauf hingewiesen, auch Schwangerschaftsabbrüche anzubieten und wurde 2017 zu 6.000 Euro Strafe verurteilt. Ihre Berufung gegen das Urteil wurde zwar abgewiesen. Sie kündigte jedoch an, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof ziehen zu wollen. (cph/KNA)