Kleine Pille, große Diskussionen

Modifizierte kirchliche Position
Die Debatte über die "Pille danach" war Anfang des Jahres nach der Abweisung einer vergewaltigten Frau an zwei katholischen Kliniken in Köln entflammt. Der Kölner Kardinal Joachim Meisner entschuldigte sich später für den Vorfall und legte eine modifizierte kirchliche Position zu dem Präparat vor, der sich die katholischen deutschen Bischöfe auf ihrer Frühjahrsvollversammlung in Trier weitgehend anschlossen .
Demnach erklärten sie bei der Behandlung von vergewaltigten Frauen bestimmte Formen der "Pille danach" für zulässig, "insofern sie eine verhütende und nicht eine abtreibende Wirkung hat". Verboten blieben nach Kirchen-Auffassung Methoden und Präparate, "die den Tod eines Embryos bewirken". Zugleich kündigten die Bischöfe damals weitere klärende Gespräche mit Medizinern und Beratern an.
Zollitsch, Lehmann und Losinger nahmen teil
An dem Spitzentreffen in Berlin nahmen auf Seiten der katholischen Kirche unter anderen teil der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, sein langjähriger Vorgänger, der Mainzer Kardinal Karl Lehmann, sowie der Augsburger Weihbischof und Mitglied des Deutschen Ethikrates, Anton Losinger.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) war vertreten unter anderen durch den EKD-Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider sowie dessen Vorgänger Wolfgang Huber, der wie Losinger dem Deutschen Ethikrat angehört. Für die Mediziner saßen außer Bundesärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery mehrere führende Vertreter des Verbandes in der Runde.
Kritik an Gesetzentwurf zur gewerbsmäßigen Sterbehilfe
Zu weiteren Themen des Spitzentreffens in Berlin gehörten aktuelle Entwicklungen in der Transplantationsmedizin und ethische Aspekte der Suizidbeihilfe. Dabei erneuerten Ärzte und Kirchenvertreter ihre Kritik an dem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Sterbehilfe. Dieser Ansatz greife zu kurz, weil er den Eindruck erwecken könnte, dass alle nicht kommerziellen Formen als legitim zugelassen seien, hieß es. Einigkeit herrschte außerdem bei allen Beteiligten, dass eine Mitwirkung von Ärzten beim Suizid dem ärztlichen Ethos widerspreche und ethisch nicht zu rechtfertigen sei. (KNA)