Nach der vatikanischen Entscheidung zur Taufformel

Ich taufe, wir taufen – Worte, die die Ökumene belasten könnten

Veröffentlicht am 07.09.2020 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt/Detroit/Würzburg ‐ "Zu 1) Nein. Zu 2) Ja." – mit diesen Worten aus Rom brach für Matthew Hood eine Welt zusammen: eben noch Priester, plötzlich nicht einmal mehr Katholik. Und das alles wegen einer falschen Taufformel. Die Entscheidung aus dem Vatikan könnte auch hart erkämpfte ökumenische Einigkeit zunichte machen.

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Für Matthew Hood brach wohl eine Welt zusammen: Seit 2017 war er mit Begeisterung Priester – dachte er jedenfalls. Doch ein Video seiner Taufe und ein sehr knappes Schreiben aus dem Vatikan haben das alles in Frage gestellt. In seiner Gemeinde taufte ein Diakon jahrelang mit der Formel "Wir taufen dich im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes" – auch Hood. Als er das alte Video gesehen hatte, fragte er sofort bei seinem Bistum, dem Erzbistum Detroit, nach. Zunächst ging man dort davon aus, dass die Taufe gültig sei. Doch wenige Wochen später veröffentlichte die Glaubenskongregation im fernen Rom die Beantwortung zweier unscheinbarer Fragen: "Ist die Taufe unter Anwendung der Formel 'Wir taufen dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes' gültig?", und: "Müssen Personen, in deren Tauffeier diese Formel angewendet wurde, in forma absoluta getauft werden?"

Wie es die Art der Kongregation ist, fallen die Antworten knapp und unmissverständlich aus: "Zu 1): Nein. Zu 2): Ja" – ab da war nichts mehr zu rütteln. Matthew Hood war nicht, wie er immer dachte, seit seiner Kindheit Christ – und da nur Christen die Sakramente empfangen können, war er auch nicht gefirmt, seine Diakonen- und Priesterweihe waren nichtig. Die Beichten, die er abgenommen hatte, zählten nicht, ebensowenig die von ihm gespendeten Firmungen, auch eine gültige Messe hat er nie gefeiert. Nur die von ihm getauften Kinder hatten Glück: Hood selbst hatte immer die korrekte Formel verwendet. Und Taufen können auch Ungetaufte, wenn sie die korrekte Formel sowie Wasser verwenden und das tun wollen, was die Kirche mit der Taufe bewirken will.

Papst Franziskus tauft am 8. Januar 2017 in der Sixtinischen Kapelle einen Säugling.
Bild: ©Osservatore Romano/Romano Siciliani/KNA (Archivbild)

Hier tauft der Papst persönlich – doch das Sakrament können alle Menschen, selbst Nicht-Christen, spenden. Wenn sie es denn richtig machen.

Für Matthew Hood ging die Sache gut aus: Seine Taufe wurde nachgeholt sowie alle weiteren Sakramente im Schnelldurchgang bis hin zur Priesterweihe. Von der ersten gültigen Messe hat er seiner Gemeinde zunächst gar nichts gesagt, nur hinterher angekündigt, dass – schließlich handelte es sich um seine Primiz – mit dieser Messe ein Ablass gewonnen werden könnte unter den üblichen Bedingungen. Bei der anschließenden Beichte – eine der üblichen Bedingungen, und für Hood die erste gültige Spendung des Sakraments – waren, so erzählt der Neupriester, auch mehr Menschen als sonst.

Die Klärung aus Rom schaffte Unklarheit

Eigentlich sollten die Antworten aus Rom Klarheit schaffen, zusammen mit einer zugleich veröffentlichten "lehrmäßigen Note zur Abänderung der sakramentalen Formel der Taufe". Dort wird erklärt, dass in der Taufe nicht die Gemeinde oder die Kirche handelt, sondern im Taufspender Christus selbst – und daher sei die einzig theologisch korrekte Formulierung die im Singular.

Von wem die Frage an Rom gerichtet wurde, ist unbekannt. Die einen sagen, es handle sich um einen italienischen Bischof, der liturgischen Wildwuchs in seinem Bistum eindämmen wollte mit einem Wort von oben. Dafür spricht vielleicht, dass zu den angeführten ungültigen Formen eine sehr italienisch klingende gehört: "Im Namen von Papa und Mamma, des Paten und der Taufpatin, der Großeltern, der Familienmitglieder und so weiter". Andere spekulieren, dass die Anfrage sich sogar konkret auf den Fall Hood beziehen könnte.

Gebäude der Kongregation für die Glaubenslehre am Palazzo del Sant Uffizio, im Vatikan.
Bild: ©KNA (Archivbild)

Hier, im Gebäude der Kongregation für die Glaubenslehre am Palazzo del Sant Uffizio, wird über Fragen des Glaubens entschieden – die manchmal sehr konkrete Auswirkungen auf Menschen haben können.

Zur Klärung hat die Klarstellung aber nicht unbedingt überall beigetragen. Nicht nur im Erzbistum Detroit fragen sich nun viele Menschen, ob ihre Taufe tatsächlich gültig ist. Auch in Deutschland könnte es Betroffene geben: Auf der Webseite des ökumenischen Zentrums Arche im Norden Baden-Württembergs findet sich eine Taufliturgie, die die ungültige Formel verwendet. Wie oft sie zum Einsatz kam, ist unbekannt. Auf Anfrage von katholisch.de wurde eine Antwort seitens der Gemeinde zugesichert.

Eindeutige Entscheidung der Glaubenskongregation

Auf mehreren Ebenen ist die Entscheidung zur Taufe brisant: Denkbar wäre auch gewesen, dass die Formel nur "unerlaubt", nicht "ungültig" ist. Das hätte viel Ärger erspart: Dann wären die fraglichen Taufen gültig, Hood hätte nicht neu getauft und geweiht werden müssen. Denkbar wäre ebenso gewesen, dass die Kongregation noch etwas Raum für Zweifel gelassen hätte und nicht eine Taufe "forma absoluta" (also die reguläre Taufform), sondern eine Taufe "sub conditione" angeraten hätte – eine Taufspendung mit der Formel "Wenn du nicht getauft bist, taufe ich dich", die angewandt wird, wenn nicht zweifelsfrei feststeht, ob eine gültige Taufe vorliegt. Im Fall Hood hätten dann wohl auch Firmung, Diakonen- und Priesterweihen "sub conditione" gespendet werden müssen – aber immerhin hätte es daraufhin für die Empfänger der von ihm gespendeten Sakramente Sicherheit gegeben, sie gültig empfangen zu haben, während die Betroffenen von mutmaßlich ungültigen Sakramentenspendungen durch den Priester Hoffnung haben können, eventuell doch gültig empfangen zu haben.

Bild: ©picture alliance/imageBROKER/Stefan Auth (Archivbild)

Taufe Jesu durch Johannes den Täufer im Jordan, Wandmalerei einer armenisch-apostolischen Kirche im Iran

Ein kirchenrechtlicher Ausweg, der nach Bekanntwerden der Causa ins Spiel gebracht wurde, besteht aber tatsächlich nicht: Der der "Suppletion". "Ecclesia supplet", "die Kirche ergänzt", ist zwar ein Grundsatz des Kirchenrechts, nach dem kirchliches Handeln ohne die nötige Erlaubnis unter manchen Umständen wie einem Irrtum über die tatsächlichen Verhältnisse doch wirksam wird, weil die Kirche das ergänzt, was dem Spender fehlt – typische Fälle sind die Beichte, die ohne Beichtvollmacht gehört wird, etwa weil ein Priester, der nicht Pfarrer ist, vergisst, die Vollmacht erneuern zu lassen. In diesem Fall ist die Beichte dennoch gültig. Suppletion kann aber nicht das Fehlen von Taufe und Priesterweihe heilen – auch wenn im Fall Hood ein Irrtum vorliegt, sind die von ihm gespendeten Sakramente mit Ausnahme der Taufen ungültig.

Klarer Schnitt durch die Glaubenskongregation

Die Kongregation hat sich für die klarste und folgenreichste Variante entschieden. Oder besser: Sie hat die klarste und folgenreichste Variante festgestellt. "Nach ihrem Selbstverständnis hat sich die Glaubenskongregation hier nicht zu einer Frage bloß der kirchlichen Disziplin, sondern zu einer Frage des Glaubens geäußert", erläutert der Würzburger Kirchenrechtler Martin Rehak gegenüber katholisch.de. "Anders gesagt geht es hier nicht nur um eine authentische Interpretation einer bislang unklaren Norm des Kirchenrechts." Auch wenn das Kirchenrecht ein Verbot der Rückwirkung kennt, greift das in solchen Fällen nicht: Ungültig ist ungültig. Nur: Wie kann es sein, dass die Kirche in ihrer fast 2.000-jährigen Geschichte erst 2020 bemerkt, dass diese Formel ungültig ist? "Manche Fragen, auch wenn sie die offenbarte Glaubenslehre betreffen, stellen sich erst im Laufe der Zeit aufgrund konkreter geschichtlicher Umstände", erläutert Rehak, der in seiner kirchenrechtlichen Kolumne "Kanon des Monats" eine ausführliche kanonistische Würdigung der Entscheidung der Glaubenskongregation veröffentlicht hat.

Ein Taufbecken mit Taufwasser und silberner Kanne mit Schale.
Bild: ©Fotolia / Gordana Sermek (Archivbild)

Neben der richtigen Taufformel ist auch die Materie unabdingbar: Nur Taufen mit Wasser sind gültig.

Ein Blick in die Kirchengeschichte und in die Praxis außerhalb der lateinischen Kirche wirft allerdings Fragen auf. Die nun von der Glaubenskongregation geforderte Eindeutigkeit der Formel ist historisch gesehen nicht unstreitig. Der Denzinger-Hünermann, die Sammlung der lehramtlichen Entscheidungen, führt unter der Nummer 588 einen Brief aus dem 8. Jahrhundert an den Erzbischof von Mainz an. Darin geht es um einen des Lateinischen nicht mächtigen Priester, der die Taufe mit einer verballhornten Formel gespendet hatte: "Baptizo te in nomine Patria et Filia et Spiritus Sancti" (etwa: "Ich taufe dich im Namen die Heimat, die Tochter und des heiligen Geistes"). Die Entscheidung damals: gültig. "Wenn jener, der getauft hat, nicht, um einen Irrtum oder eine Häresie einzuführen, sondern nur aus Unkenntnis der römischen Rede die Sprache verdrehend bei der Taufe gesprochen hätte, […] so können wir nicht zustimmen, dass sie von neuem getauft werden."

Orthodoxe verwenden eine andere Taufformel

In diesem Fall geht es jedoch um einen Irrtum, nicht um eine aus pastoralen Gründen veränderte Taufformel – wobei es auch eher unwahrscheinlich, wenn auch denkbar erscheint, dass hinter der Wir-Formel die Absicht stand, die Lehre der Kirche zu ändern. Der Münsteraner Liturgiewissenschaftler Clemens Leonhard weist in einem Beitrag für die österreichische Zeitschrift "Die Furche" darauf hin, dass erst im Frühmittelalter die heutige Taufformel entstanden sei: "Wenn man die Verwendung der heute gültigen katholischen Taufformel anachronistisch verabsolutieren wollte, wären die Taufen in der Antike nur ungültige Taufversuche gewesen", so Leonhard.

Basilius der Große, Gregor von Nazianz und Johannes Chrysostomus
Bild: ©dpa (Archivbild)

Johannes Chrysostomus (rechts) argumentiert, warum die Taufe in der orthodoxen Kirche in der dritten Person gespendet wird.

Auch wenn die Glaubenskongregation hier eine zeitlose Wahrheit feststellt: Es ist doch das erste Mal, dass sie in dieser Frage – der nach Singular oder Plural – so deutlich wird. Zwar hatte sie sich 2008 schon einmal zur Taufformel geäußert. Die damals problematisierten Formulierungen waren jedoch völlig abseits der klassischen trinitarischen Formel: Statt Vater, Sohn und Heiliger Geist standen dort die Umschreibungen "Schöpfer, Erlöser und Heiliger" und "Schöpfer, Befreier und Erhalter" in der Kritik. Auf die Frage des "Ich" und "Wir" wurde nicht eingegangen – die ältere Entscheidung ist also kaum ein Präzedenzfall, anhand dessen die aktuelle hätte vorhergesehen werden können. Einschlägige Kirchenrechtkommentare gehen jedenfalls nicht auf die Frage nach Plural oder Singular ein, nur die liturgischen Bücher formulieren alternativlos "ich".

Der Missionsbefehl in der Bibel lässt das Verb offen

Aber warum muss das Kirchenrecht überhaupt so klare Vorgaben machen? "Das Kirchenrecht dient hier dazu, dogmatische Erkenntnisse mit klaren Handlungsanweisungen an die pastorale Praxis zu vermitteln", erläutert Rehak: "Dabei lernt die Kirche auch aus Erfolgen und Fehlern, und leitet mit dem Instrument des Rechts zum richtigen Handeln an." Bisher stand dabei vor allem die korrekte trinitarische Formulierung im Zentrum, während beim Verb scheinbar ein Spielraum bestand. Biblisch bezeugt ist im Matthäus-Evangelium der Missionsbefehl Jesu an seine Jünger: "Tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes" (Mt 28, 19) heißt es dort, ohne auf das Verb einzugehen.

Selbst innerhalb der katholischen Kirche, nämlich in den östlichen Rituskirchen, wird die in der orthodoxen Praxis übliche Taufformel "Sei getauft …" oder "[Name] wird getauft" statt "Ich taufe dich …" verwendet. So wie der von der Glaubenskongregation angeführte Thomas von Aquin (1225–1274) schlüssig auf die Christus-Repräsentanz des Taufspenders hinweist und damit für die Ich-Formel votiert, argumentiert der konstantinopolitanische Theologe Johannes Chrysostomus (344/349–407), dass es vielmehr "[Name] sei getauft" heißen müsse: "Denn nicht der Priester allein berührt den Kopf, sondern auch die Rechte Christi […] und macht dadurch deutlich, dass er nur Diener der Gnade ist und seine Hand leiht, weil er dazu vom Geist eingesetzt ist." Orthodox getaufte Christen, die zur katholischen Kirche konvertieren, darauf weist auch Leonhard hin, sind völlig unstreitig gültig getauft – obwohl der Argumentation von Johannes Chrysostomos zufolge in der Formel doch eher auf eine Taufspendung im Plural ("nicht der Priester allein") verwiesen wird.

Belastung für die Ökumene?

Auf ökumenische Aspekte geht die lehrmäßige Note der Glaubenskongregation gar nicht ein. Dabei könnte hierin die eigentliche Brisanz bestehen: Die wechselseitige Anerkennung der Taufe durch die verschiedenen christlichen Konfessionen war ein langer Weg hin zu einer weitgehenden Einigkeit, was das grundlegendste Sakrament der Kirche betrifft. Der erzielte Konsens könnte sich nun als ein scheinbarer erweisen. In den einschlägigen Dokumenten ist von einer konkreten Taufformel nämlich in der Regel nicht die Rede.

Ein Priester hält einen nassen, nackten Säugling in die Höhe
Bild: ©Antonino Condorelli/KNA (Archivbild)

Ein Priester der eritreisch-orthodoxen Gemeinde Sankt Michael tauft einen Säugling in der evangelischen Kreuzkirche in Hamburg – die orthodoxen Kirchen verwenden eine andere Taufformel als die des lateinischen Ritus

Die 2007 von elf deutschen Kirchen unterzeichnete Magdeburger Erklärung der wechselseitigen Anerkennung der Taufe definiert sie ohne Formel so: "Deshalb erkennen wir jede nach dem Auftrag Jesu im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes mit der Zeichenhandlung des Untertauchens im Wasser bzw. des Übergießens mit Wasser vollzogene Taufe an". Weder die europäische Erklärung Charta Oecumenica von 2001 noch Erklärungen aus der Schweiz, den Niederlanden und Portugal heben auf eine bestimmte Taufformel ab. Konsens ist die Taufe mit trinitarischer Formel, nicht die konkrete Formulierung dieser Formel. Wie verbreitet nach nun katholischem Verständnis ungültige Taufen mit der Plural-Formel sind, ist nicht bekannt. Zumindest einige scheint es aber zu geben: So führt das 1998 erschienene Buch "Ostern. Verkündigung, Liturgie, Feier" des evangelischen Theologen Wolf Berner selbstverständlich und unkommentiert die Taufformel im Plural auf.

Aus dem Vatikan gab es bereits Äußerungen, die eine weit größere Abweichung im für Sakramente notwendigen Wortlaut gerechtfertigt haben. Die in verschiedenen Ostkirchen verwendete Liturgie von Addai und Mari des ostsyrischen Ritus kommt ohne die Einsetzungsworte in der Eucharistie aus. 2001 stellte die Glaubenskongregation die Gültigkeit der so gefeierten Eucharistie fest, obwohl die eigentlich für das Sakrament als notwendig angesehenen Einsetzungsworte fehlen. Federführend war damals allerdings der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen, die Glaubenskongregation hat erst später im Prozess grünes Licht gegeben.

Gott wirkt durch die Sakramente. Aber nicht nur

Bei der aktuellen Entscheidung, bei der es keine Anzeichen für die Beteiligung des Einheitsrats gibt, scheint also die Ökumene nicht im Blick gewesen zu sein. Neben den in Detroit dokumentierten Fällen einer ungültigen Taufformel scheint es sehr wahrscheinlich, dass noch viel mehr Menschen, vor allem anderer Konfession, betroffen sind. Existentiell wird es, wenn derartig nichtgetaufte vermeintliche Christen sterben. Droht ihnen, auf ewig verworfen zu sein, weil es außerhalb der Kirche kein Heil gibt und die Taufe das Eingangstor zur Kirche ist? Rehak beruhigt: "Für die Kirche ist die Taufe der ordentliche und einzige Weg zum Heil", so der Kirchenrechtler. "Es ist aber denkbar, dass es für Gott darüber hinaus außerordentliche Mittel und Möglichkeiten des Heils gibt." Vor einigen Jahren hat sich beispielsweise die Internationale Theologenkommission sehr hoffnungsvoll über das Seelenheil ungetauft verstorbener Kinder geäußert.

In diese Richtung äußert sich auch das Erzbistum Detroit. In einer ausführlichen Liste von Fragen und Antworten betont man dort immer wieder, dass zwar die Kirche, nicht aber Gott durch die Ordnung der Sakramente gebunden ist. "Wir können sicher ein, dass Gott immer durch die Sakramente wirkt, wenn sie rechtmäßig von ihrem Spender ausgeführt werden", schreibt Erzbischof Allen Vigneron an seine Gläubigen. "Aber Gott ist nicht so durch die Sakramente gebunden, dass er nicht seine Gnade völlig frei ausgießen könnte – und er tut es auch." Wer bei Matthew Hood scheinbar Sakramente empfangen habe, sei nicht mit leeren Händen weggegangen. Immerhin etwas.

Von Felix Neumann