"Ausschließlich auf staatliche Bestimmungen bezogen"

Vatikan stellt Papst-Äußerung zu homosexuellen Partnerschaften klar

Veröffentlicht am 02.11.2020 um 12:11 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ In einer Dokumentation äußerte sich Papst Franziskus zu eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Was hat er damit gemeint? Und ändert das etwas an der Lehre der Kirche? Aus dem Vatikan kommt nun eine Klarstellung.

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Das vatikanische Staatssekretariat hat den Bischöfen eine Argumentationshilfe zu den Papst-Äußerungen zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften an die Hand gegeben. In einem Brief, den der Journalist und Papst-Biograph Austen Ivereigh am Sonntag auf Twitter veröffentlicht hat, wird betont, dass sich Interview-Passagen des Papstes zu eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ausschließlich auf staatliche Bestimmungen bezögen, nicht auf die Lehre der Kirche.

Das Schreiben, das auf den 30. Oktober datiert ist und über die Nuntiaturen an die einzelnen Bischöfe zugestellt werden soll, geht auf die Interviewäußerungen in dem Film "Francesco" ein, der vor zwei Wochen veröffentlicht wurde. Zwei voneinander unabhängige Aussagen des Papstes zum Respekt gegenüber Homosexuellen und zur rechtlichen Ordnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften seien in dem Film "ohne die richtige Kontextualisierung" zusammengestellt und veröffentlicht worden, so das Schreiben. Das habe zu Verwirrung geführt.

Der Brief weist darauf hin, dass der Papst bereits 2016 in seinem nachsynodalen Apostolischen Schreiben "Amoris Laetitia" darauf hingewiesen hatte, dass "jeder Mensch, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, in seiner Würde geachtet und mit Respekt aufgenommen werden soll". Die Frage nach einer rechtlichen Regelung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften sei im Kontext der Diskussion in Argentinien über die Ehe für Alle zu verstehen. In dieser Debatte, so betont das Schreiben, habe der heutige Papst als Erzbischof von Buenos Aires darauf bestanden, dass man im Hinblick auf Homosexuelle nicht von "Ehe" sprechen könne, wohl aber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gewisse rechtliche Sicherungen zusprechen könne. (fxn)