Schadensersatzklage wegen Untätigkeit gegenüber Täter

Australien: Missbrauchsbetroffene klagen erstmals direkt gegen Papst

Veröffentlicht am 30.11.2020 um 13:54 Uhr – Lesedauer: 

Victoria ‐ 1978 wurde ein australischer Priester erstmals wegen sexualisierter Gewalt verurteilt. Aus dem Klerikerstand entlassen wurde er durch den Vatikan erst nach mehrmaliger Aufforderung im Jahr 1999. Deshalb klagen Betroffene nun direkt gegen den Papst.

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Erstmals richtet sich eine Klage von Betroffenen sexualisierter Gewalt direkt gegen Papst Franziskus persönlich. Einem Bericht der Zeitung "Sydney Morning Herald" (Freitag) zufolge haben drei Betroffene beim Obersten Gericht im Bundesstaat Victoria eine Klage auf Schadensersatz gegen den Papst, die Erzdiözese Melbourne und deren Erzbischof eingereicht. Die Klage richtet sich gegen Papst Franziskus, um den Vatikan zu einem Eingeständnis seiner Verantwortung zu bringen. Laut dem Anwalt der Kläger habe der Nuntius in Australien die Klageschrift bisher nicht entgegengenommen. Die drei Kläger, die zur indigenen Bevölkerung Australiens gehören, wurden von einem Priester missbraucht, der erstmals 1978 wegen eines Übergriffs auf ein damals zehn Jahre alten Mädchens zu zwei Jahren Haft verurteilt worden war.

Das Erzbistum untersagte ihm im selben Jahr die Ausübung seiner priesterlichen Tätigkeiten, der Vatikan entließ ihn jedoch erst 1999 auf erneute Initiative des damaligen Erzbischofs George Pell aus dem Klerikerstand. Bereits 1994 hatte dessen Vorgänger Frank Little den Vatikan ohne Erfolg aufgefordert, zu handeln, nachdem der Täter sich mehrere weitere Taten zuschulden kommen ließ und dabei sein Priesteramt als Vorwand benutzte, um sich Kindern zu nähern. Das Verbot, als Priester zu wirken, ignorierte er. Der Täter starb 2014 im Gefängnis, wo er eine Strafe aufgrund von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Körperverletzung an insgesamt 15 Kindern verbüßte.

Die drei Betroffenen werfen in ihrer Klage den kirchlichen Institutionen vor, wider besseren Wissens nicht gehandelt zu haben. Sie waren zwischen 1983 und 1991 wiederholt schwerer sexualisierter Gewalt ausgesetzt. "Indem [die kirchlichen Autoritäten] Pfarrer G.s anhaltendes ungeheuerliches Verhalten gegenüber Kindern nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Jahr 1979 duldeten, sein Verhalten nicht öffentlich anprangerten und seinen Missbrauch von Kindern geheim hielten, erlaubten es die Angeklagten Pfarrer G., weiterhin Gelegenheiten in der Gemeinde zu nutzen, um das Vertrauen der Gemeindemitglieder und ihrer Kinder zu erlangen und dann zu brechen", heißt es in der Anklageschrift. Sowohl der Vatikan wie Verantwortliche des Erzbistums hätten die Möglichkeit gehabt, die Öffentlichkeit zu warnen, hätten dies aber bewusst unterlassen. (fxn)