"Gemeinde für Gemeinde, Diözese für Diözese"

Papst Franziskus wünscht sich nationalen synodalen Prozess für Italien

Veröffentlicht am 01.02.2021 um 14:07 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Es war nur ein kleiner Absatz in einer Rede – aber der hatte es in sich: Papst Franziskus wünscht sich einen synodalen Prozess für Italien. Doch wie genau er sich diesen Prozess vorstellt, hat er noch nicht verraten.

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Papst Franziskus wünscht sich einen synodalen Prozess für Italien. In einer Rede vor Vertretern des Katechesebüros der Italienischen Bischofskonferenz forderte der Papst dazu auf, "einen Prozess der nationalen Synode" zu beginnen, "Gemeinde für Gemeinde, Diözese für Diözese". Ein solcher Prozess sei auch Katechese. Franziskus nahm dabei Bezug auf die nationalen Kirchenversammlungen, die in Italien seit 1976 alle zehn Jahre stattfinden und dazu dienen, die Ergebnisse des Zweiten Vatikanischen Konzils im Land umzusetzen. Es sei nach fünf Jahren an der Zeit, die Impulse der fünften nationalen Konferenz in Florenz, die im November 2015 stattfand, aufzugreifen. Die Konferenz stand unter dem Motto "In Jesus Christus der neue Humanismus" ("In Gesù Cristo il nuovo umanesimo").

Papst Franziskus hatte in seiner Rede vor der Florenzer Versammlung seinen Wunsch nach einer Kirche ausgedrückt, die "den Verlassenen, den Vergessenen, den Unvollkommenen immer näher ist". In der Rede, die er auch vor den Katecheten am Samstag zitierte, erläuterte er den Begriff "christlichen Humanismus", der laut Franziskus "radikal die Würde jedes Menschen als Sohn Gottes" bejahe und unter allen Menschen eine grundlegende Brüderlichkeit herstelle. "Er lehrt, die Arbeit zu verstehen, die Schöpfung als gemeinsames Haus zu bewohnen, gibt Grund zur Freude, zum Humor, auch inmitten eines oft sehr harten Lebens", so der Papst damals weiter. In der Florentiner Versammlung finde sich "genau die Intuition des Weges, der in dieser Synode beschritten werden soll", so der Papst am Samstag.

Nationale Synoden im Kirchenrecht nicht vorgesehen

Das Kirchenrecht sieht verschiedene Formen der gemeinschaftlichen Beratung und teilweise auch Beschlussfassung vor. In seiner Rede ging Papst Franziskus nicht näher darauf ein, ob er bereits eine Vorentscheidung für eine bestimmte Form getroffen hat. Auf Ebene der Weltkirche besteht seit 1965 das Instrument der Bischofssynode, bei der Bischöfe mit dem Papst über kirchliche Angelegenheiten beraten. Beispiel für eine Bischofssynode mit regionaler Themensetzung war die Amazonas-Synode 2019. Im vergangenen Jahr hatte der Vorsitzende der EU-Bischofskonferenzen, Kardinal Jean-Claude Hollerich, auch eine Europa-Synode ins Spiel gebracht.

Auf Ebene der Bistümer können Bischöfe eine Diözesansynode einberufen. Auf Ebene eines ganzen Landes kennt das Kirchenrecht die Form des Plenarkonzils, bei dem die Bischöfe eines Landes zusammentreten. Durch die Entwicklung der Bischofskonferenzen haben Plenarkonzilien ihre Bedeutung jedoch weitgehend verloren. Die italienischen nationalen Kirchenkonferenzen sind Treffen ohne eine bestimmte kirchenrechtliche Form und ohne formale Beteiligungs- und Entscheidungsrechte. Bistumsübergreifende Synoden sieht das Kirchenrecht nicht vor. Die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (Würzburger Synode, 1971–1975) und die Pastoralsynode der Katholischen Kirche in der DDR (1973–1975) beruhten auf eigens durch Papst Paul VI. erteilten Genehmigungen. (fxn)