Gemeinsame Feier mit Vertretern beider Konfessionen

Neue Handreichung für konfessionsverbindende Taufliturgie erschienen

Veröffentlicht am 06.05.2021 um 11:37 Uhr – Lesedauer: 

Paderborn ‐ Seit Jahren wirken in Trauungsgottesdiensten bei konfessionsverbindenden Ehen auch Beauftragte der anderen Konfession mit. Das soll es jetzt auch bei Taufen geben. Mehrere Diözesen und Landeskirchen haben dazu eine Handreichung veröffentlicht.

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Eine von katholischen Diözesen und evangelischen Landeskirchen veröffentlichte neue Handreichung ermöglicht es künftig, die Taufe von Kindern konfessionsverbindender Familien in einer gemeinsamen Liturgie zu feiern. Die "Handreichung für die Taufe von Kindern in konfessionsverbindenden Familien" sei auf Anregung des Erzbistums Paderborn in Zusammenarbeit mit dem Bistum Essen, der Lippischen Landeskirche sowie der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Evangelischen Kirche im Rheinland entstanden, teilte das Erzbistum Paderborn am Donnerstag mit.

Konkret soll die Taufe gemäß der Handreichung in eine gemeinsame ökumenische Feier eingebunden sein, in der liturgische Vertreter beider Konfessionen die Teile des Taufgottesdienstes untereinander aufteilen könnten. "Die eigentliche Taufhandlung vollzieht allein die Liturgin oder der Liturge der Taufkonfession, die anschließend die Eintragung in das römisch-katholische oder evangelische Taufregister vornimmt", sagte der Ökumenereferent des Erzbistums Paderborn, Michael Hardt.

Weiterentwicklung hin zu gemeinsamer Tauffeier sei konsequent

Im Trauungsgottesdienst bei konfessionsverbindenden Ehen wirke seit vielen Jahrzehnten ein zur Trauung Beauftragter der anderen Konfession mit. Insofern sei die jetzt vollzogene Weiterentwicklung hin zu einer gemeinsamen Tauffeier konsequent, sagte Hardt. Aus systematisch-theologischer Perspektive gebe es weder eine "römisch-katholische" noch eine "evangelische" Taufe, sondern vielmehr eine Taufe, durch die Menschen in die Gemeinschaft mit Christus, miteinander und mit der Kirche geführt würden, so Hardt. "Kirchenrechtlich erfolgt die Taufe unbeschadet dieser theologischen Perspektive aber immer auch in eine verfasste Kirche durch einen entsprechenden Eintrag im Kirchenbuch der evangelischen Kirchengemeinde oder der römisch-katholischen Pfarrgemeinde."

Auf Basis der Handreichung soll es nun konfessionsverbindenden Ehepaaren der beteiligten Kirchen in einem dreijährigen Probe-Zeitraum möglich sein, die Taufe ihrer Kinder in einer gemeinsamen Taufliturgie zu feiern. Die Handreichung enthält dazu neben einer Hinführung zur gemeinsamen Taufe und einer Beschreibung der wechselseitigen Anerkennung der Taufe auch einen Ablauf und liturgische Texte zur Auswahl.

In der katholischen Kirche wird die Taufe gewöhnlich von einem Priester oder Diakon gespendet; in Notfällen kann sie auch von jedem anderen Menschen gespendet werden (Nottaufe). Der Taufspender gießt dabei geweihtes Wasser dreimal über den Kopf des Täuflings und spricht die Taufformel. (cbr)