katholisch.de erklärt, wie eine Übergansleitung in einer Diözese funktiniert

Was ist ein Administrator?

Veröffentlicht am 27.03.2014 um 00:00 Uhr – Von Felix Neumann – Lesedauer: 
Kirchenrecht

Bonn ‐ Normalerweise folgen in Bistümern Bischöfe nicht direkt aufeinander. Wie beim Tod oder Rücktritt des Papstes kommt es zu einer Zeit der Sedisvakanz, wörtlich übersetzt einer Zeit des "unbesetzten (Bischofs-) Stuhls". In dieser Zwischenzeit muss das Bistum weiter geleitet werden. Der übliche, im Kirchenrecht beschriebene Fall ist die rasche Wahl eines sogenannten Diözesanadministrators.

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In Deutschland ist in der Regel das Domkapitel dafür zuständig. Wählbar ist jeder Priester, auch außerhalb des Bistums, der mindestens 35 Jahre alt ist und "sich durch Wissen und Klugheit auszeichnet" - ausgenommen von der Wahl ist aber der eventuell schon ernannte neue Bischof.

Ein Diözesanadministrator hat die Diözese nur zu verwalten und darf keine bedeutenden Änderungen vornehmen. Im Kirchenrecht heißt es dazu kurz und knapp: "Während der Sedisvakanz darf nichts verändert werden."

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Video: © katholisch.de

Die beiden Männer, die das Bistum Limburg übergangsweise leiten, über ihre Aufgaben.

In letzter Zeit hat oft der Papst entschieden

Von diesem üblichen Vorgehen wurde in letzter Zeit mehrfach abgewichen: Papst Benedikt XVI. nahm den Rücktritt des Passauer Bischofs Schraml an, ernannte ihn aber zunächst zum Apostolischen Administrator seines Bistums, Papst Franziskus beließ Erzbischof Zollitsch nach seinem Rücktritt in der Verantwortung für die Erzdiözese Freiburg. Auch in Limburg wurde ein Apostolischer Administrator eingesetzt, nämlich der Paderborner Weihbischof Grothe . Das Domkapitel, das eigentlich einen Diözesanadministrator hätte wählen müssen, durfte nicht mitbestimmen.

Warum die Päpste so entschieden haben, ist nicht bekannt. Es lässt sich nur spekulieren: Vielleicht soll ein nahtloser Übergang zwischen zwei Personen ohne den Zwischenschritt eines dritten, des Diözesanadministrators, ermöglicht werden. Erzbischof Zollitsch sollte seine Amtszeit als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz noch zu Ende führen können. Im Fall Limburgs scheint die Entscheidung davon getragen zu sein, dass ein Administrator von außen die nötige Ruhe und Entspannung der Lage für die Übergangszeit schaffen kann. Schließlich ist das Domkapitel, das eigentlich den Administrator wählen soll, selbst an den Vorgängen in der Diözese beteiligt .

Rechte und Pflichten sind in der Ernennungsurkunde festgelegt

Im kirchlichen Gesetzbuch, dem Codex Iuris Canonici, ist die Einsetzung eines Apostolischen Administrators für eine Diözese nicht geregelt. Daher gibt es auch keine allgemeingültige Aufgabenbeschreibung für ihn. Die genauen Rechte und Pflichten werden in der päpstlichen Ernennungsurkunde festgelegt und können von denen eines Diözesanadministrators abweichen: Im Erzbistum Freiburg errichtet der Apostolische Administrator, Erzbischof Robert Zollitsch, Pfarreien, was einem Diözesanadministrator nicht erlaubt wäre. Der Limburger Apostolische Administrator, Weihbischof Grothe, wird seine Aufgaben in Paderborn weiterhin parallel wahrnehmen und nicht dauerhaft in Limburg sein – ein Diözesanadministrator dagegen ist verpflichtet, im Bistum zu wohnen.

Von Felix Neumann