Gottesdienstkongregation setzt Erlass des Papstes vom Mai um

Vatikan klärt und stärkt offiziellen Dienst von Katecheten

Veröffentlicht am 13.12.2021 um 13:19 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Im Mai hatte Papst Franziskus mit einem Erlass die Aufgabe des Katecheten als offiziellen Dienst eingeführt. Nun erfolgt die Umsetzung durch neue Leitlinien: Damit wird die Rolle von Laien in Verkündigung und Seelsorge der Kirche gestärkt.

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Der Vatikan hat neue Leitlinien für die Beauftragung von Katecheten erlassen. Damit stärkt er die Rolle von Laien – Frauen und Männern – in Verkündigung und Seelsorge der Kirche. Das am Montag veröffentlichte Schreiben an die Bischofskonferenzen betont dabei den "laikalen" wie "dauerhaften" Dienst von Katechetinnen und Katecheten. Zudem skizziert es den liturgischen Ritus, mit dem sie zu ihrem Dienst beauftragt werden.

Zwar kann der Dienst eines Katecheten je nach Region weltweit sehr unterschiedlich gestaltet sein. Ihre wesentlichen Aufgaben sind aber die Verkündigung und Weitergabe des Glaubens. Dies soll "in Zusammenarbeit mit den geweihten Amtsträgern und unter deren Leitung geschehen", heißt es in dem Schreiben der vatikanischen Gottesdienst- und Sakramentenkongregation.

Die Beauftragung als Katechet oder Katechetin kann laut Vorgabe nur einmal und dauerhaft erfolgen. Weil der ortskirchliche Kontext sehr unterschiedlich ist, müssen die jeweiligen Bischofskonferenzen Auswahlkriterien, Ausbildungswege sowie genaue Aufgabenbeschreibungen selbst formulieren. Zum Katechetenamt zugelassen werden können Frauen und Männer, die getauft und gefirmt sind, die Kommunion empfangen haben "und dem Diözesanbischof einen frei verfassten und unterzeichneten Antrag vorgelegt haben".

Nicht als Katecheten beauftragt werden sollen...

Katecheten können gemäß Kanon 517 Paragraf 2 des Kirchenrechts mit der koordinierenden Leitung einer Gemeinde beauftragt werden. Dies geschieht unter Leitung eines moderierenden Priesters. Nicht als Katecheten beauftragt werden sollen Kandidaten für das Diakonen- oder Priesteramt, Ordensleute und Religionslehrer – soweit sie nicht zusätzlich in einer Gemeinde aktiv sind. Ausgenommen sind auch Mitglieder von Bewegungen, die nur innerhalb ihrer Gemeinschaft tätig sind.

Das Schreiben der vatikanischen Gottesdienst- und Sakramentenkongregation setzt einen Erlass des Papstes vom Mai um. Darin hatte Franziskus die vielerorts schon länger eher informell ausgeübte Aufgabe des Katecheten als offiziellen Dienst eingeführt. Im Interview mit katholisch.de betonte der Kölner Religionspädagoge Patrik C. Höring, dass die offizielle Einrichtung dieses Dienstes in vielen Teilen der Weltkirche zur Stärkung des Engagements von Laien führen könne, in Deutschland aus mehreren Gründen jedoch eher hinderlich wäre. Zuvor hatte der Papst im Januar die bereits bestehenden Dienste von Lektoren und Akolythen aufgewertet und offiziell auch für Frauen geöffnet. Im Interview mit katholisch.de begrüßte die Münsteraner Kirchenrechtlerin Reinhild Ahlers die Änderung des Kirchenrechts und bezeichnete sie als wichtiges Signal dafür, dass es in der Kirche mit Ausnahme der Weihe keine rechtlichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen mehr gebe. (tmg/KNA)