Nach Mord an ehemaligem Pfarrer in Berlin: Zwei Männer verurteilt

Im Prozess um die Tötung des ehemaligen evangelischen Pfarrers Reinhold Zuber hat das Landgericht Berlin am Montag zwei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 22-jährige Vandam G. wurde wegen gemeinschaftlichen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt, der 25-jährige Cristian-Cosmin C. erhielt wegen Raubes drei Jahre und sechs Monate Gefängnis. Er sei bei der Tat nicht mit in der Wohnung gewesen, begründete das Gericht. Der ehemalige Pastor wurde laut dem Urteil am 30. Juni 2020 ermordet und war vier Tage später tot in seiner Wohnung entdeckt worden. Vandam G. und ein rumänischer Landsmann, der sich inzwischen der Polizei gestellt habe, hätten die Tat gemeinsam begangen.
Das Opfer war laut Gericht als "reicher Freier" bekannt
Den Tipp für die Tat hatten die Täter nach Überzeugung des Gerichts von Cristian-Cosmin C. erhalten. Er habe Zuber im Frühjahr 2019 im Strichermilieu kennengelernt. Der 77-jährige Ex-Pastor sei in der Szene als "reicher Freier" bekannt gewesen und habe sich gegenüber C. finanziell großzügig gezeigt; unter anderem habe er ihm 40.000 Euro für einen Hauskauf gegeben. "Ohne den Angeklagten C. wäre es nicht zu der Tat gekommen", so das Gericht. "Nur er wusste oder vermutete, dass es in der Wohnung etwas geben könnte." G. und der dritte Komplize hätten sich am 30. Juni 2020 zur Wohnung des Seniors in der Moabiter Thomasiusstraße begeben.
"Es sollte ein Raub stattfinden", heißt es im Urteil. C. habe im Hintergrund bleiben wollen und sei nicht am Tatort gewesen. "Bereits im Flur kam es zu einem Kampfgeschehen", so das Gericht. Der Senior sei geschlagen worden. "Offenbar wollte er keine Verstecke nennen, vielleicht hatte er auch nichts." Er sei dann zu Boden gebracht, mit einem Geschirrhandtuch geknebelt und mit einem Kissen erstickt worden. Anschließend sei die Wohnung intensiv durchsucht worden. "Was mitgenommen wurde, konnte im Prozess nicht geklärt werden", so das Gericht.
Gericht sieht heimtückischen Mord zur Ermöglichung einer Straftat
Vandam G. hatte die Tat zum Auftakt des Prozesses zunächst bestritten, nach rund sechsmonatiger Verhandlung aber eine neue Version mit geständigen Angaben präsentiert. Dabei offenbarte er auch den Mann, der mit ihm in der Wohnung war und der sich inzwischen gestellt habe. Dieser sei derjenige gewesen, der sich in einem Streit um sexuelle Handlungen auf den Senior gestürzt und versucht habe, ihm den Mund zuzuhalten. Laut und chaotisch sei es gewesen. Dieser Version folgte das Gericht aber nur teilweise. Nach Überzeugung der Kammer hatte G. selbst das Opfer zumindest festgehalten und dadurch einen Tatbeitrag geleistet. Es sei ein heimtückischer Mord zur Ermöglichung einer Straftat gewesen.
Die Richter folgten mit ihrem Urteil dem Votum der Jugendgerichtshilfe sowie eines psychiatrischen Gutachters und entschieden auf eine Jugendstrafe für G. Zu seinen Gunsten seien sein Teilgeständnis und die Offenbarung des Mittäters gewertet worden, so das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den 22-Jährigen auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes plädiert, im Fall des 25-Jährigen verlangte der Ankläger zwölf Jahre Haft wegen Raubes mit Todesfolge. Die Verteidiger des 22-Jährigen plädierten auf eine Jugendstrafe wegen Beihilfe zum Totschlag. Für den 25-Jährigen forderten seine Anwälte Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (stz)