Landgericht Arnsberg hebt Bewährungsstrafe gegen 79-Jährige auf

Weil sie im "Liebeswahn" handelte: Pfarrer-Stalkerin freigesprochen

Veröffentlicht am 17.02.2022 um 17:00 Uhr – Lesedauer: 

Arnsberg/Meschede ‐ Seit mehr als 20 Jahren stalkt eine inzwischen 79-jährige Frau einen katholischen Pfarrer aus Meschede. Jetzt kam es in dem Fall erneut zu einem Prozess. Dabei wurde eine frühere Bewährungsstrafe gegen die Täterin allerdings aufgehoben wurde.

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Eine 79-jährige Frau, die seit mehr als 20 Jahren einem katholischen Pfarrer aus Meschede nachstellt, ist vom Landgericht Arnsberg in einem Berufungsverfahren freigesprochen worden. Die Angeklagte handele im "Liebeswahn" und sei deshalb nicht schuldfähig, begründete das Gericht am Mittwoch sein Urteil. Die Kammer hob damit einen Schuldspruch des Amtsgerichts Meschede auf, das die Frau vor zwei Jahren zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt hatte.

In dem jetzigen Verfahren war es ausschließlich um Vorwürfe aus der Zeit zwischen November 2017 und Mai 2018 gegangen. Unter anderem war der Angeklagten vorgeworfen worden, im November 2017 den Garten des Pfarrers mit "Gegenständen mit sexuellem Bezug" dekoriert und ihm obszöne Worte zugerufen zu haben. Auf seine Aufforderung, sich zu entfernen, habe sie ihren Mantel geöffnet, sich dem Pfarrer nackt gezeigt und sich wiederholt in den Schritt gefasst. Bei einem anderen Vorfall im April 2018 soll die Frau im Garten des Pfarrers ihre Brüste entblößt, diese gerieben und einen Tanz aufgeführt haben. Später habe sie in dem Garten zudem erneut "Dekorationen mit sexuellen Anspielungen" aufgestellt.

Richter bedauert die Situation des Pfarrers

Begonnen hatte das Stalking laut Medienberichten nach einem Seelsorgetermin im Jahr 2000. Nach diesem ersten Treffen stellte die Frau dem Pfarrer immer wieder nach. Sie war deswegen bereits einige Monate in Untersuchungshaft und auch schon über Jahre in der Psychiatrie. An ihrem Verhalten habe sich jedoch nichts geändert. In mehreren Gutachten wurde die Frau mal für schuldfähig, mal für schuldunfähig gehalten. Im Berufungsprozess attestierte ihr der Gutachter diesmal eindeutig einen Liebeswahn; daher sei sie schuldunfähig. Aufgrund ihrer Wahnerkrankung sei sie nicht in der Lage, ihr Verhalten zu ändern. Sie sei überzeugt, dass der Pfarrer sie auch liebe, aber es wegen seines Berufs nicht zeigen könne.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft folgten den Ausführungen des Gutachters und plädierten für einen Freispruch. Der Pfarrer, der den Prozess verfolgt und als Zeuge ausgesagt hatte, nahm den Urteilsspruch laut WDR "resigniert und kopfschüttelnd" hin. Die Kammer bedauere die Situation des Pfarrers außerordentlich, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Der Tatbestand der Nachstellung sei erfüllt. "Doch wer nicht selbstverantwortlich handelt, kann dafür nicht bestraft werden." Die hohen Hürden für eine Unterbringung in der Psychiatrie seien nicht erfüllt – auch weil sich der Wahn der Frau ausschließlich auf den Pfarrer beziehe. (stz)