Missbrauchsbeauftragter sieht keine Probleme im Umgang mit Geheimarchiven

Polnische Bischofskonferenz weist Kritik an Aktenvernichtung zurück

Veröffentlicht am 04.08.2022 um 13:37 Uhr – Lesedauer: 

Warschau ‐ Die polnische Missbrauchskommission klagt über die Vernichtung von Missbrauchsakten, die das Kirchenrecht vorsieht. Der Missbrauchsbeauftragte der Polnischen Bischofskonferenz widerspricht: Es werde nur vernichtet, was ohnehin nicht mehr gebraucht werde.

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Der Büroleiter des Missbrauchsbeauftragten der Polnischen Bischofskonferenz (KEP) Piotr Studnicki verteidigt den Umgang mit Akten in Missbrauchsfällen gegen Kritik der staatlichen Missbrauchskommission. In einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme betonte Studnicki, dass die kirchenrechtlichen Regeln zur Vernichtung von Akten des bischöflichen Geheimarchivs die Aufarbeitung nicht beeinträchtigten. Der Vorsitzende der Missbrauchskommission, Blazej Kmieciak, hatte am Dienstag die Vernichtung der Akten kritisiert. Um die Wahrheit festzustellen, brauche man neben Zeugenaussagen auch die Analyse von Dokumenten, so der Professor für Medizinrecht.

Studnicki hielt dem entgegen, dass nur solche Akten zu vernichten seien, "bei denen weder die Möglichkeit noch die Notwendigkeit besteht, sie erneut zu prüfen". Das Kirchenrecht schreibt vor, dass Akten von Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten sind. In diesen Fällen ist ein kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils aufzubewahren (can. 489 § 2 CIC). Auf die Bedeutung der vernichteten Akten für die Aufarbeitung ging Studnicki nicht ein.

Hoffnung auf gesetzliche Regelung

Kmieciak hatte kritisiert, dass an den Vatikan übergebene kirchliche Akten dem Zugriff der polnischen Justiz und der Missbrauchskommission entzogen seien. Studnicki erklärte die Probleme mit Unklarheit über die gesetzlichen Befugnisse der Kommission. "Es ist zu hoffen, dass die seit langem erwartete Gesetzesinitiative des Präsidenten der Republik Polen zur Verbesserung der Vorschriften, die die Arbeit der Kommission regeln, in Zukunft zu einer besseren Zusammenarbeit unter Beachtung des polnischen Rechts und der Zuständigkeiten des Heiligen Stuhls beitragen wird", so Studnicki.

Studnicki begrüßte die  Einrichtung einer unabhängigen Aufarbeitungskommission: "Eine solche Kommission mit klar definierten Zuständigkeiten, die sich aus unabhängigen Experten zusammensetzt, könnte dazu beitragen, eine Bilanz der Vergangenheit zu ziehen und daraus für die Zukunft zu lernen, damit die Kirche ein immer sichereres Zuhause für Kinder, Jugendliche und gefährdete Personen werden kann." Dabei müssten die Erfahrungen in anderen Ländern und die dortigen Kontroversen über die Methodik einbezogen werden. (fxn)