Erzbistum Köln: Fasttag muss kein Hindernis für Jecken sein
In den rheinischen Karnevalshochburgen sollen sich die Jecken nicht dadurch vom Feiern abhalten lassen, dass der 11.11. in diesem Jahr auf den traditionellen Abstinenztag Freitag fällt: Auch ohne förmliche Dispens ist das Kirchengebot kein Hindernis für den Karnevalsauftakt, sagte der Liturgiereferent des Erzbistums Köln Alexander Saberschinsky am Freitag auf Anfrage von katholisch.de. Das Freitagsgebot beschränkt sich nicht auf Verzicht: "Wenn man genau in die kirchlichen Bestimmungen schaut, wie sie die deutschen Bischöfe erlassen haben, dann ist allerdings nicht nur vom Fasten am Freitag die Rede, sondern von einem sogenannten 'Freitagopfer'", so der Liturgiewissenschaftler. Neben Einschränkungen könne das Freitagsopfer auch anders erbracht werden, etwa durch Gebet und Dienst am Nächsten. "Und das – so denke ich – wird die Weise sein, wie man als gute Katholikin und guter Katholik den Karnevalsbeginn auch freitags begehen kann: kräftig mitfeiern, aber nicht ohne ein Gebet für alle Mitfeiernden und diejenigen, denen nicht zum Feiern zumute ist, sowie mit einem rücksichtsvollen und hilfsbereiten Umgang miteinander", betont Saberschinsky: "Wer so Gott die Ehre gibt und den Menschen dient, tut was Jesus getan hat – auch in der fünften Jahreszeit."
Freitage werden in der Kirche als Gedenktage des Leidens und Sterbens Jesu begangen. Bereits im ersten Jahrhundert sind entsprechende Fastengebote bekannt, im neunten Jahrhundert regelte Papst Nikolaus I. den Verzicht auf Fleisch an Freitagen erstmals rechtlich. Das universelle Kirchenrecht sieht heute in can. 1251 CIC die "Abstinenz von Fleischspeisen oder von einer anderen Speise entsprechend den Vorschriften der Bischofskonferenz" an allen Freitagen des Jahres vor. Das Abstinenzgebot gilt nicht, wenn auf den Freitag ein Hochfest fällt. Im Erzbistum Köln ist der 11. November als Tag des heiligen Martin von Tours ein gebotener Gedenktag, aber kein Hochfest, somit gilt das Gebot. Anders ist es in der Karnevalshochburg Mainz: Dort stellt sich die Frage nach dem Fastenopfer gar nicht, da Martin der Patron des Bistums und des Doms ist und sein Gedenktag damit im Rang eines Hochfests gefeiert wird.
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat die Weisungen zur kirchlichen Bußpraxis 1995 in einer Partikularnorm geregelt. Darin heißt es, dass das Freitagsopfer verschiedene Formen annehmen kann, darunter der Verzicht auf Fleischspeisen, der als "nach wie vor sinnvoll und angemessen" bezeichnet wird. Außerdem werden Konsumverzicht und besondere Dienste am Nächsten empfohlen. Das Einhalten der von der Kirche gebotenen Fast- und Abstinenztage gehört zu den fünf Kirchengeboten, die der Katechismus aufstellt. (fxn)
