Entschuldigung und "tiefes Bedauern" bei Erzpriester Guerino di Tora

"Kommunikationsfehler": Anglikaner feiern Gottesdienst im Lateran

Veröffentlicht am 20.04.2023 um 17:13 Uhr – Lesedauer: 

Rom ‐ Am Dienstag feierte eine Gruppe Anglikaner Gottesdienst in der Lateranbasilika. Daran gab es harsche Kritik aus traditionalistischen Kreisen. Nun entschuldigt sich der Chef des Domkapitels öffentlich und spricht von einem "Kommunikationsfehler".

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Das Domkapitel der römischen Lateranbasilika hat sich öffentlich entschuldigt, nachdem am Dienstag eine Gruppe von 50 Priestern mit ihrem Bischof einen Gottesdienst in der Bischofskirche gefeiert hatte – die Gottesdienstgemeinschaft war anglikanisch. "Das Laterankapitel drückt [...] sein tiefes Bedauern darüber aus, was am vergangenen Dienstag, dem 18. April, in der Basilika San Giovanni in Rom passiert ist", heißt es in einer Stellungnahme des Erzpriesters der Basilika, Guerino di Tora, von Donnerstagnachmittag. Dass die Gruppe in der Kathedrale von Rom Gottesdienst gefeiert habe, verstoße gegen die kanonischen Normen. Di Tora erklärte, dass ein Kommunikationsfehler zu dieser Situation geführt habe.

Traditionalistische Kreise hatten die Zelebration massiv kritisiert. Die anglikanische Pilgergruppe hatte auf ihren Social-Media-Auftritten Bilder des Gottesdienstes in der Apsis der Lateranbasilika geteilt. Das Gotteshaus, das auf deutsch schlicht Lateranbasilika genannt wird, heißt eigentlich "Erzbasilika des Allerheiligsten Erlösers, des heiligen Johannes des Täufers und des heiligen Johannes des Evangelisten im Lateran" und ist die Bischofskirche der Diözese Rom. Damit steht sie in der Rangordnung auch über dem Petersdom.

Nach katholischem Kirchenrecht können christliche Kirchen und Gemeinschaften, die mit der katholischen Kirche nicht in voller Gemeinschaft stehen, nicht in katholischen Kirchen Gottesdienste feiern, solange diese katholisch genutzt werden. Umgekehrt können aber katholische Gottesdienste in Kirchen anderer Konfessionen gefeiert werden, sofern eine Notlage gegeben ist und eine entsprechende Genehmigung beider Seiten vorliegt. (ben/KNA)