Auch die Kirche müsse die Rechte von trans* Menschen anerkennen

ZdK begrüßt Entwurf für "Selbstbestimmungsgesetz"

Veröffentlicht am 23.08.2023 um 16:09 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp hat den vom Kabinett gebilligten Entwurf für ein "Selbstbestimmungsgesetz" begrüßt. Zugleich erklärte sie, dass das geplante Gesetz nur der Anfang sein dürfe. Und auch an die Kirche richtete sie eine Forderung.

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Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat den vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Entwurf für das "Selbstbestimmungsgesetz" begrüßt. "Dass das Bundeskabinett heute den Gesetzentwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz beschlossen hat, ist ein Meilenstein", erklärte ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp am Mittwoch in Berlin. Das neue Gesetz, über das der Bundestag voraussichtlich im Herbst abstimmen werde, werde einen Schlussstrich unter das über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz ziehen, "das dem Grundgesetz nie würdig war".

Zugleich wies Stetter-Karp darauf hin, dass das geplante Gesetz nur der Anfang seien dürfe: "Ich bin der festen Überzeugung, dass der Einsatz für die verbesserte gesellschaftliche Teilhabe von trans* und inter* Menschen mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes nicht enden darf. Es gibt noch viel zu tun." Bereits im Frühjahr hatte das ZdK in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf das Ziel begrüßt, "eine einheitliche Regelung für die Änderung von Geschlecht und Vornamen im Personenstandsregister herbeizuführen, die auf einer selbstbestimmten Entscheidung der Betroffenen beruht". Ebenso sei zu begrüßen, dass diese Entscheidung klar von der Entscheidung über körperliche Veränderungen durch medizinische Maßnahmen getrennt werde.

Auch Kirche soll Paradigmenwechsel umzusetzen

Es gelte nun, die Beratungsangebote auszubauen und nicht dem Diktat knapper Haushaltsmittel zu unterwerfen, so Stetter-Karp am Mittwoch. Und weiter: "Eine sachkundige, ergebnisoffene und kostenlose Beratung insbesondere für Minderjährige ist unerlässlich." Im Zuge der anstehenden gesetzlichen Veränderung forderte das ZdK auch die katholische Kirche auf, den damit einhergehenden Paradigmenwechsel umzusetzen. Die ZdK-Präsidentin erklärte, "dass die Anerkennung der Rechte von trans* und inter* Menschen auch in der Kirche auf der Tagesordnung" stehe.

Die Vollversammlung des ZdK hatte bereits im Dezember vergangenen Jahres ein Eckpunktepapier der Bundesregierung zum geplanten "Selbstbestimmungsgesetz" mit großer Mehrheit begrüßt. Im Beschluss der Versammlung wurde auch die Kirche aufgefordert, "das Selbstbestimmungsrecht zu achten und zu schützen" und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von ihm Gebrauch machten, nicht zu sanktionieren.

Geschlechtseintrag und Vornamen einfacher ändern

Laut dem am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf für das "Selbstbestimmungsgesetz" sollen transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen künftig ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen einfacher ändern können. Zur Änderung des Geschlechtseintrags soll künftig eine "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt ausreichen. Sie soll drei Monate vor der Erklärung gegenüber dem Standesamt angemeldet werden. Die Entscheidung kann dann frühestens nach einem Jahr geändert werden. Bei Minderjährigen bis 14 Jahren entscheiden die Sorgeberechtigten. Ab 14 Jahren können Minderjährige die Erklärung selbst abgeben, sofern eine Zustimmung der Sorgeberechtigten vorliegt. In Streitfällen muss ein Familiengericht im Sinne des "Kindeswohls" entscheiden. Die Reform betrifft nicht geschlechtsangleichende Operationen.

Das Offenbaren der früheren Namen oder Geschlechtszugehörigkeit ist laut Entwurf grundsätzlich verboten. Betroffene können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Nennt jemand bewusst die frühere Identität und es tritt für den Betroffenen ein Schaden ein, wird ein Bußgeld fällig. Es gibt allerdings Ausnahmen, etwa wenn die Nennung aus rechtlichen Gründen erfolgt. (stz)